6969/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0257-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7045/J vom 2. Dezember 2010 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Fuhrpark des Bundesministeriums für Finanzen befinden sich keine Fahrzeuge mit Elektroantrieb.
Zu 2. und 3.:
Selbstverständlich wird im Bundesministerium für Finanzen auch bei der Beschaffung von Fahrzeugen deren Umweltgerechtheit geprüft. So ist die Anschaffung von Elektromobilen in Betracht zu ziehen, wenn dies nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit angezeigt ist, wobei insbesondere Kriterien wie deren Marktreife, Verfügbarkeit oder auch die Kilometerleistung einer Stromladung zu prüfen sind.
Eine Erhebung durch die BBG hat ergeben, dass es derzeit markteingeführte Serienelektrofahrzeuge im PKW-Bereich insbesondere im Segment der Kleinst- bzw. Kleinwagenklasse gibt. Die Reichweite derartiger Fahrzeuge beträgt unter Idealbedingungen etwa 100 bis 150 km. Die Preise beginnen (für die zeitgemäße Lithium-Ionen-Technologie) bei etwa € 31.000,-- und liegen damit um über 100% über Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb. Dies liegt insbesondere in den hohen Kosten für die Batterie begründet. Die Betriebskosten sind (ohne Berücksichtigung des Batterie-Verschleißes) geringer als bei konventionell betriebenen Fahrzeugen; mit Berücksichtigung des Batterieverschleißes (ca. € 6,--/100 km) kehrt sich dieser Kostenvorteil jedoch ins Gegenteil um. Im Gegensatz zu konventionell betriebenen Fahrzeugen sind Elektrofahrzeuge allerdings annähernd wartungsfrei. Aufgrund der geringen Produktionszahlen (es gibt derzeit nur eine geringe Zahl serienreifer Fahrzeugmodelle) betragen die Lieferzeiten derzeit rund ein Jahr.
Derzeit kann vor diesem Hintergrund eine Beschaffung von Elektrofahrzeugen nicht vorgenommen werden. Elektrofahrzeuge sind auf Grund ihrer relativ geringen Reichweite und langen Ladedauer mit einer dadurch gemessen am Bedarf im Bundesministerium für Finanzen, wo in erster Linie eine Nutzung als Einsatzfahrzeuge vorgenommen wird, nur eingeschränkten Einsatzbereitschaft noch nicht geeignet. Sollten sich diese Umstände im Zuge einer allfälligen technischen Weiterentwicklung ändern, könnte eine Beschaffung in Betracht gezogen werden.
Eine Rückfrage bei der BBG hat im Übrigen ergeben, dass es derzeit keine BBG-Verträge betreffend Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt. Die BBG plant jedoch die Durchführung eines Vergabeverfahrens betreffend Elektrotransporter, wobei derartige Bedarfe infolge des geringeren Einsatzradius hauptsächlich im Kommunalbereich bestehen und auch bereits an die BBG - jedoch ausschließlich von Gemeinden - herangetragen wurden. Von Seiten des Bundes wurde der BBG hingegen noch kein Bedarf an Fahrzeugen mit Elektroantrieb kommuniziert. Sollte sich jedoch ein entsprechender Bedarf ergeben, beabsichtigt die BBG bei entsprechenden Marktgegebenheiten (Verfügbarkeit) auch die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von elektrobetriebenen PKW.
Mit freundlichen Grüßen