6975/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

                                                                              

GZ: BMI-LR2220/1163-II/BK/3.2/2010

Wien, am       . Februar 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Gartelgruber und weitere Abgeordnete haben am              2. Dezember 2010 unter der Zahl 7064/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zwangsehen in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein.

 

Zur Frage 3:

Der Sicherheitsexekutive gelangen jedes Jahr entsprechende Verdachtsfälle zur Kenntnis. Demnach werden vorwiegend volljährige Frauen ins ursprüngliche Herkunftsland gelockt, um dort zwangsverheiratet zu werden.

 

Zu den Fragen 4 bis 11:

Im Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009, welches am 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist,  sind Bestimmungen zur Bekämpfung von Zwangsehen und zum Schutz von Opfern normiert. Dazu darf auf die Regelungen der §§ 27 Abs. 3, 30a oder auch 69a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verwiesen werden.


Dieses Thema stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. In diesem Sinne fand es auch Eingang in den nationalen Aktionsplan für Integration, der in Zusammenarbeit aller betroffenen Ressorts, den Ländern und Gemeinden sowie anderen interessierten Stellen der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde und wird in diesem Rahmen weiter zu verfolgen sein.

 

Zu Frage 12:

Diese Mittel sind in den allgemeinen Förderungen für Opferschutzmaßnamen enthalten.

 

Zu den Fragen 13 bis 14:

Eine Tatbestandsausgliederung von Zwangsehen und die Erhöhung der Strafe sind notwendige Schritte um ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein sowie die nötige Sensibilität für diese Art von Delikten zu schaffen.