6976/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1210-II/1/2010
Wien, am . Februar 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
2. Dezember 2010 unter der Zahl 7067/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Assistenzeinsatz an Ostgrenze bis
Ende 2011“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres seit der Schengenerweiterung ist im Zusammenhang mit dem gleichzeitig erfolgenden sukzessiven Aufbau der Ausgleichsmaßnahmen (AGM)-organisationsstrukturen nach dem Entfall der Grenzkontrolle zu sehen.
Um entsprechende Erkenntnisse für die notwendigen AGM-Strukturen (sowohl für die örtliche Situierung als auch hinsichtlich der erforderlichen Dimensionen) zu erhalten, war und ist es erforderlich, diesen sukzessiven Prozess durch entsprechende Beobachtungen der kriminal- und fremdenpolizeilichen Entwicklungen zu begleiten.
Die gewonnenen Erkenntnisse führten zwischenzeitlich zur Entwicklung und Umsetzung erfolgreicher kriminal- und fremdenpolizeilicher Strategien, auf die nunmehr die abschließenden Planungen für den endgültigen Ausbau einer bundesweiten AGM-Struktur als längerfristige Basis für eine effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität aufgebaut werden konnten. Die organisatorische Umsetzung dieser AGM-Struktur wird im ersten Halbjahr 2011 erfolgen, die korrespondierenden maßgeblichen Personalmaßnahmen sind voraussichtlich mit Ende September 2011 abgeschlossen.
Unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse in Verbindung mit dem bevorstehenden Abschluss des Ausbaues der AGM-Struktur insbesondere in den Grenzräumen im Osten Österreichs sowie unter Berücksichtigung des subjektiven Sicherheitsgefühles der Bevölkerung, erscheint es letztmalig erforderlich, die bestehende Assistenzdienstleistung des Bundesheeres zu verlängern. Sobald die neuen bundesweiten AGM-Strukturen operativ entsprechend vernetzt (Ballungsgebiete – Transitrouten – Grenzräume) wirken und damit ihre optimale Effektivität erreichen, wird kein weiterer Bedarf des Bundesheerassistenzeinsatzes mehr gegeben sein.