6976/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1210-II/1/2010

Wien, am      . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
2. Dezember 2010 unter der Zahl 7067/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Assistenzeinsatz an Ostgrenze bis Ende 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres seit der Schengenerweiterung ist im Zusammenhang mit dem gleichzeitig erfolgenden sukzessiven Aufbau der Ausgleichsmaßnahmen (AGM)-organisationsstrukturen nach dem Entfall der Grenzkontrolle zu sehen.

Um entsprechende Erkennt­nisse für die notwendigen AGM-Strukturen (sowohl für die örtliche Situierung als auch hinsicht­lich der erforderlichen Dimensionen) zu erhalten, war und ist es erforderlich, diesen sukzessiven Prozess durch entsprechende Beobachtungen der     kriminal- und fremdenpolizeilichen Entwicklungen zu begleiten.

Die gewonnenen Erkenntnisse führten zwischenzeitlich zur Entwicklung und Umsetzung erfolgreicher kriminal- und fremdenpolizeilicher Strategien, auf die nunmehr die abschließenden Planungen für den endgültigen Ausbau einer bundesweiten AGM-Struktur als längerfristige Basis für eine effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität aufgebaut werden konnten. Die organisatorische Umsetzung dieser AGM-Struktur wird im ersten Halbjahr 2011 erfolgen, die korrespondierenden maßgeblichen Personalmaßnahmen sind voraussichtlich mit Ende September 2011 abgeschlossen.

Unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse in Verbindung mit dem bevorstehenden Abschluss des Ausbaues der AGM-Struktur insbesondere in den Grenzräumen im Osten Österreichs sowie unter Berücksichtigung des subjektiven Sicherheitsgefühles der Bevölkerung, erscheint es letztmalig erforderlich, die bestehende Assistenzdienstleistung des Bundesheeres zu verlängern. Sobald die neuen bundesweiten AGM-Strukturen operativ entsprechend vernetzt (Ballungsgebiete – Transitrouten – Grenzräume) wirken und damit ihre optimale Effektivität erreichen, wird kein weiterer Bedarf des Bundesheerassistenzeinsatzes mehr gegeben sein.