6980/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau                                                                                                    Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0344-III/4a/2010

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. Februar 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7078/J-NR/2010 betreffend Mobbing an Schulen, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 2. Dezember 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 6:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Aufzeichnungen zu den angesprochenen Themen­feldern weder zentral aufliegen noch eine entsprechende Datenbasis oder einheitliche statistische Verfahren bestehen. Anzeigen, die etwa bei den Sicherheitsbehörden eingebracht wurden, werden nicht zentral erfasst bzw. liegen bei den Schulen und Schulbehörden nicht auf. Das vorderhand in der Sphäre der jeweiligen Schule gelegene Fernbleiben von der Schule bzw. die Erlaubnis dazu aus wichtigen Gründen wird ebenfalls nicht zentral erfasst und es ist daher auch eine Zuordnung zu den Fragen ua. nach jahresbezogener Häufigkeit seit 2006 im Zusammenhang mit „Mobbing“ nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich bzw. würde eine angedachte zentrale Erfassung jeden administrativen Rahmen sprengen. Vergleichbares ist hinsichtlich eines Schulwechsels bzw. die Aufnahme eines Kindes in die Schule durch die jeweilige Schulleitung festzustellen.

Für den Personalbereich ist anzumerken, dass ein „achtungsvoller Umgang“ schon nach den traditionellen Dienstrechtsbestimmungen zu den Dienstpflichten gehört. Ein ausdrückliches Mobbingverbot ist seit der 2. Dienstrechts-Novelle 2009 im BDG 1979 (§ 43a) und im VBG (§ 5 Abs. 1) verankert. Konkrete Erfahrungen mit diesem Tatbestand liegen noch nicht vor.


„Mobbing“-bedingte Versetzungsanliegen sind zentral nicht bekannt und es erscheint auch fraglich, inwieweit derartige Motive artikuliert würden. Krankheitsbedingte Abwesenheiten, Versetzungen, Kündigungen können auch aus den verfügbaren zentralen Personalinformations­systemen nach dem Merkmal „Mobbing“ nicht ausgewertet werden.

Da eine exakte und lückenlose Beantwortung der Fragestellungen zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung an den bzw. über die Schulbehörden des Bundes an allen Schulen des Regelschulwesen für den Zeitraum der letzten fünf Jahre voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass auch im Hinblick auf den gegebenen Zeitrahmen eine Beantwortung entsprechend der Fragestellungen nicht möglich ist.

 

Zu Frage 7:

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist Gewaltprävention an Schulen ein wichtiges Anliegen. Die seit 2007 laufende Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt“ steckt sich die Ziele, zu sensibilisieren, soziale Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Schülerinnen und Schülern zu stärken sowie Verant­wortlichkeit und Zivilcourage zu fördern.

 

Die Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt“ bezieht „Mobbing“ mit ein. Auf der Internetplattform der „Weißen Feder“ (www.weissefeder.at) sind hilfreiche Infor­mationen, wie beispielsweise zu den Erscheinungsformen und Mechanismen von „Mobbing“ ausgeführt. Insbesondere wird auf der Homepage auch auf „Mythen und Fakten“ zum „Mobbing“ eingegangen. Wichtig sind vor allem die Empfehlungen und Ratschläge, was bei „Mobbing“ von den Betroffenen getan werden soll.

 

Für die Erziehungsberechtigten als Schulpartner sind inhaltlich etwa folgende Fragen bearbeitet: Was ist Mobbing?, Was können Sie tun?, Mobbing erkennen, Mein Kind ist Opfer, Mein Kind mobbt andere Kinder, Mein Kind beobachtet Mobbing, Wo gibt es Hilfe?

Für die Schülerinnen und Schülern als Schulpartner stehen folgende Empfehlungen im Vorder­grund: Was ist Mobbing?, Was kannst Du tun?, Bücher & Links, Wo gibt es Hilfe?

 

Entscheidend ist, dass „Mobbing“ im Bereich Schule ernst genommen wird. Als wichtigen Schritt ist die Klärung der belastenden Situation unter Einbeziehung der Schule, der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten zu sehen. Ausführliche Gespräche mit allen Beteiligten sind das Mittel der Wahl.

 

Zusätzlich können viele Konflikt- und „Mobbing“-Situationen durch die Peer-Mediation dauerhaft entschärft werden. Bei sehr belastenden „Mobbing“-Situationen sollte auch die Schulpsychologie beigezogen werden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.