6981/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pack und KollegInnen haben am 2. Dezember 2010 unter der Nr. 7040/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Pass-Foto-Inserate der Bundesministerin in Österreichischen Printmedien um Steuergelder in der Höhe von mindestens 340.000 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 und 12 bis 16 und 19 bis 21:

Ø  In welchen Medien wurden bzw. werden die Inserate geschaltet?

Ø  Wie lange dauert diese Inseratenkampagne bzw. wie oft wird diese in welchen Medien     geschaltet?

Ø  Welche Kosten sind für die Inserate dieser Kampagne des BMVIT bisher entstanden      (aufgeschlüsselt nach Medium und Erscheinungsdatum)?

Ø  Nach welchen Kriterien wurden die gebuchten Medien ausgewählt?

Ø  Wer hat die Auswahl der Medien vorgenommen ?

Ø  Welche Mengen- bzw. Sonderrabatte wurden genutzt?

Ø  Wie wurde die Mittlervergütung/Agenturrabatt verbucht?

Ø  Wurden Skonti, Mengenrabatte oder allfällige andere Sonderleistungen der Medien in       Anspruch genommen?

Ø  Sind Zeitungsinserate einziger Bestandteil dieser Werbekampagne oder gab bzw. gibt es            noch andere Maßnahmen (z.B.: Pressekonferenzen, Roadshows)? (Falls es noch andere Maßnahmen geben sollte bitte um genaueste Aufschlüsselung nach Art/Weise sowie      Kosten)

Ø  Halten Sie die Schaltung von Inseraten in diesen Medien für die zielgerichtete und      kostengünstigste Form, Forscher zu informieren?

Ø  Halten Sie es nicht für zweckmäßiger, die hier eingesetzten Mittel direkt den Forschern zur          Verfügung zu steilen?

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 7002/J.


Zu den Fragen 4 bis 11 und 17 bis 21:

Ø  Wie viel kostet diese Inseratenkampagne insgesamt (Bitte um Aufschlüsselung nach Kosten für Konzeption u. Kosten für Einschaltung)?

Ø  Wie teilen sich diese Gesamtkosten auf das BMVIT und die in der Anzeige erwähnten Firmen auf?

Ø  Wie erfolgte die Kontaktaufnahme mit den Unternehmen?

Ø  Wer hat diese Inseratenkampagne initiiert?

Ø  Welche Werbeagentur hat diese Inseratenkampagne entworfen?

Ø  Welche Kosten sind für die Gestaltungsleistungen der Agenturleistung angefallen?

Ø  Welche Nebenkosten sind entstanden (z.B.: Fotograf, Maske)?

Ø  Wer hat die Kampagne geplant?

Ø  Wer hat die Kosten gemäß Frage 9. getragen?

Ø  Wer hat die Kosten gemäß Frage 10. getragen?

Die Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.