6984/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hackl und weitere Abgeordnete haben am 2. Dezember 2010 unter der Nr. 7079/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Wiener Linien und die 3. Ausbauphase der U1 und der U2 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1. 2 und 3:
Ø Warum wurde von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie die Geldmittelverwendung nicht geprüft?
Ø Warum hat der Bund sich zu 50% an der Bezahlung von 6,18 Mio. Euro beteiligt, obwohl diese laut Vereinbarung nicht der Herstellung der Verkehrsinfrastruktur zurechenbar war?
Ø Kommt es in Ihrem Ministerium öfter vor, dass Geld ohne Kontrolle ausgegeben wird?
Die Zuschüsse des Bundes zum Wiener U-Bahn-Bau sind Zahlungen an die Stadt Wien und werden in Analogie zu vergleichbaren Zahlungen des Bundes an Gebietskörperschaften im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes geleistet. Wie der Rechnungshof zutreffend in der Textziffer 4 des gegenständlichen Berichtes feststellt, erfolgt die Finanzierung von Investitionen in die Wiener U- Bahn ausschließlich durch eine Kapitalzuführung der Stadt Wien an die Wiener Linien GmbH & Co KG. Die detaillierte Mittelverwendungskontrolle obliegt daher dem direkten Financier des Wiener U-Bahn-Baues. Im Übrigen unterliegen die Magistratsdienststellen der Stadt Wien der Überprüfung durch das Kontrollamt der Stadt Wien.
Dessen ungeachtet darf ich mitteilen, dass seitens des bmvit die Rückzahlung des Bundesanteiles in der Höhe von 3,09 Mio. Euro bei der Stadt Wien eingeleitet wurde. Die Klärung der jeweiligen Rechtsstandpunkte ist im Laufen.
Zu Frage 4:
Ø Wird es in der Zukunft Änderungen hinsichtlich der Kontrolle von Ausgaben geben?
Die Wiener Linien übermitteln die jährliche Kostenvorschau und die quartalsmäßigen Leistungsberichte des Wiener U-Bahn-Baues, welche in weiterer Folge durch mein Ressort auf Plausibilität überprüft werden. Allfällige Unklarheiten bzw. Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Umsetzung einzelner U-Bahn Bauvorhaben werden mit Vertreter/innen der Wiener Linien bzw. der Stadt Wien im Rahmen eines gemeinsamen Kontrollgremiums geklärt.