6997/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.02.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0003-I/4/2011 Wien, am 3. Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am 10. Dezember 2010 unter der Nr. 7102/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend verfassungskonforme Anzahl aufzustellender Ortstafeln in Kärnten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Mit welchen Personen, Vereinen und Verbänden haben Sie bzw. Staatssekretär Ostermayer bei den diesjährigen Ortstafelverhandlungen Gespräche geführt bzw. verhandelt?
Es wurden mit allen in Frage kommenden Verbänden, insbesondere den Verbänden der slowenischen Volksgruppe (dem Rat der Kärntner Slowenen, dem Zentralverband slowenischer Organisationen, der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen), den Heimatverbänden (dem Kärntner Heimatdienst, dem Kärntner Abwehrkämpferbund und der Ulrichsberggemeinschaft), den Bürgermeistern der gemischtsprachigen Gebiete sowie mit Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Peter Kaiser, Landesrat Dr. Josef Martinz und dem Obmann der Grünen Interessengemeinschaft im Landtag, Rolf Holub, Gespräche geführt.
Weiters gab es Gespräche mit Abgeordneten zum Nationalrat, zum Bundesrat, dem slowenischen Botschafter, dem zuständigen slowenischen Staatssekretär und Minister und selbstverständlich mit Mitgliedern der Bundesregierung.
Zu Frage 2:
Ø Wie ergibt sich der von Staatssekretär Ostermayer kolportierte Verhandlungsspielraum von ,,141-163“ aufzustellenden zweisprachigen Ortstafeln?
Die von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer angesprochenen, in der Anfrage wiedergegebenen Zahlen ergeben sich aus der – nicht in Kraft getretenen – Topographieverordnung-Kärnten, BGBl. II Nr. 263/2006 (vgl. auch Initiativantrag 848/A XXII. GP., welcher 141 Orte enthielt und dem von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel vorgelegten Modell entspricht) sowie dem Initiativantrag 263/A XXIII. GP, der 163 Orte enthielt und dem von Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer vorgelegten Modell entspricht.
Zu Frage 3:
Ø Wie viele zweisprachige Ortstafeln müssten – unabhängig von allfälligen Verhandlungen zu einer Gesetzesnovellierung – gemäß Art. 7 des Staatsvertrags von Wien beziehungsweise gemäß der 10%-Regel des Verfassungsgerichtshofes, in Kärnten aufgestellt werden?
Die konkrete Anzahl der zu errichtenden Orts- bzw. Ortsbezeichnungstafeln ergibt sich einerseits aus der konkreten Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes sowie der in landesrechtlichen bzw. straßenpolizeilichen Regelungen vorgesehenen Voraussetzungen, etwa ob ein geschlossenes Siedlungsgebiet vorliegt.
Zu Frage 4:
Ø Anhand welcher Unterlagen erfolgte die Berechnung? Wurden die letzten beiden Volkszählungen (1991 und 2001) herangezogen oder ein Mittel aller vorliegen Volkszählungen seit 1951?
Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ist ein längerer Beobachtungszeitraum, also in der Regel die letzten beiden Erhebungen, maßgeblich.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Welche Ortschaften werden einbezogen (bitte um taxative Aufzählung)?
Ø Welche Ortschaften wurden bei der nun verhandelten Ortstafelanzahl von 141-163 ausgenommen, trotzdem sie, der Verfassung entsprechend, einen Anspruch auf die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln hätten – und warum?
Zu diesen Fragen finden laufende Gespräche statt.
Zu Frage 7:
Ø Wurden bei der nun verhandelten Ortstafeln von 141-163 kleine Ortschaften (z.B. solche unter 30 Personen) kategorisch ausgenommen? Falls ja, welche und weshalb?
Nein.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Wäre angesichts der klaren Formulierung des Verfassungsgerichtshofes, dass in allen Kärntner Ortschaften, welche über einen längeren Zeitraum hinweg einen slowenisch-sprachigen Bevölkerungsanteil von über 10% aufweisen, eine zweisprachige Ortstafel aufzustellen ist, eine Regelung, die lediglich einen Teil dieser Ortschaften aufnimmt, verfassungswidrig?
Ø Auf welchem Verfassungsgerichtshoferkenntnis beruht die häufig kolportierte Annahme, dass nur jene Ortschaften in Gemeinden mit einem slowenischsprachigen Anteil von über 15% Anspruch auf zweisprachige Ortstafeln hätten?
Wie Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer festgehalten hat, wird eine Regelung in Verfassungsrang angestrebt, bei der sich diese Fragen nicht mehr stellen.
Mit freundlichen Grüßen