7/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.11.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0169-I/A/3/2008

Wien, am 27. Dezember 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 81/J betr. Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs im Zuge der Nationalratswahl 2008 der Abgeordneten Grosz, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 4 bis 13:

Im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage, dem 6. November 2008, wurden keine diesbezüglichen Funktionen besetzt.

 

Frage 2:

Im Zeitraum 1.1.2008 bis zum 6.11.2008 wurden in meinem Kompetenzbereich keine neuen Organisationseinheiten im Sinne des § 7 Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, in der geltenden Fassung, geschaffen.

 

Frage 3:

Mit der Wiederverlautbarung der Geschäftseinteilung im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ist beabsichtigt, im Bereich der Sektion I, die neben den herkömmlichen Präsidialaufgaben insbesondere für die gesundheitspolitische Koordination, die Gesundheits-, KV- und UV-rechtlichen Angelegenheiten und die Gesundheitsstrukturangelegenheiten zuständig ist, mit einem neuen Bereich I/A-Präsidium alle Präsidialangelegenheiten (Personal, Budget, Informationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerservice) in der Organisationseinheit eines Bereiches zu bündeln.

 

Fragen 14 und 15:

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 wurde die Leitung des Bereiches I/C – Gesundheitsstrukturangelegenheiten auf weitere 5 Jahre besetzt.

Bei dieser Funktion handelt es sich um eine Weiterbestellung im Sinne des § 19 Abs.1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, in der geltenden Fassung.

Bei einer Weiterbestellung ist gemäß § 19 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 keine neuerliche Ausschreibung erforderlich und demnach auch keine Begutachtungskommission einzurichten. Die außerordentlichen Leistungen des Arbeitsplatzinhabers veranlassten mich, ihn mit dieser Funktion neuerlich zu betrauen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin