7/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.11.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0169-I/A/3/2008
Wien, am 27. Dezember 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 81/J betr. Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs im Zuge der Nationalratswahl 2008 der Abgeordneten Grosz, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 4 bis 13:
Im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage, dem 6. November 2008, wurden keine diesbezüglichen Funktionen besetzt.
Frage 2:
Im Zeitraum 1.1.2008 bis zum 6.11.2008 wurden in meinem Kompetenzbereich keine neuen Organisationseinheiten im Sinne des § 7 Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, in der geltenden Fassung, geschaffen.
Frage 3:
Mit der Wiederverlautbarung der Geschäftseinteilung im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ist beabsichtigt, im Bereich der Sektion I, die neben den herkömmlichen Präsidialaufgaben insbesondere für die gesundheitspolitische Koordination, die Gesundheits-, KV- und UV-rechtlichen Angelegenheiten und die Gesundheitsstrukturangelegenheiten zuständig ist, mit einem neuen Bereich I/A-Präsidium alle Präsidialangelegenheiten (Personal, Budget, Informationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerservice) in der Organisationseinheit eines Bereiches zu bündeln.
Fragen 14 und 15:
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 wurde die Leitung des Bereiches I/C – Gesundheitsstrukturangelegenheiten auf weitere 5 Jahre besetzt.
Bei dieser Funktion handelt es sich um eine Weiterbestellung im Sinne des § 19 Abs.1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, in der geltenden Fassung.
Bei einer Weiterbestellung ist gemäß § 19 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 keine neuerliche Ausschreibung erforderlich und demnach auch keine Begutachtungskommission einzurichten. Die außerordentlichen Leistungen des Arbeitsplatzinhabers veranlassten mich, ihn mit dieser Funktion neuerlich zu betrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin