7002/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN

           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0322-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7103/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Karl Heinz Grasser“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Staatsanwaltschaften und Gerichte gehen mit der Anordnung von Grundrechtseingriffen im Sinne des Gebots der Verhältnismäßigkeit (§ 5 StPO) sorgsam um und ziehen nur solche in Betracht, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen (im Fall der Untersuchungshaft neben einem dringenden Tatverdacht auch besondere Haftgründe) vorliegen und der Ermittlungserfolg durch kein anderes gelinderes Mittel erreicht werden kann.


Ich gehe davon aus, dass sich die Notwendigkeit der in der Anfrage angeführten schwerwiegenden Grundrechtseingriffe nicht gestellt hat, weil mir ansonsten über ein solches Vorhaben gemäß § 8a StAG zu berichten gewesen wäre. Im Lichte des Art. 90a B-VG widerspricht es meinem Verständnis der Bestimmungen der §§ 8a und 29a StAG, der Staatsanwaltschaft derart massive Grundrechtseingriffe nahe zu legen.

. Jänner 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)