7003/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats                                                                GZ. BMVIT-10.000/0080-I/PR3/2010

Mag.a  Barbara PRAMMER                                                                       DVR:0000175

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

 

 

 

 

 


Wien, am 01. Februar 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maier und KollegInnen haben am  9. Dezember 2010 unter der Nr. 7097/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Wiener Linien – Missstände 3: Nach 6 Monaten noch immer keine Sicherheit für Fahrgäste!  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg möchte ich festhalten, dass aufgrund der Änderung der Zuständigkeit die Entscheidung, ob die vom damaligen Bundesminister erteilten Genehmigungen aufrecht bleiben oder überprüft werden sollen, seit beinahe 10 Jahren in die Zuständigkeit des Landeshauptmannes von Wien fällt.

 

Zu den Fragen 1 bis 3, 9 und 10:

Ø  Was hat das BMVIT seit der Beantwortung der Anfrage 5626/AB am 6.8.2010 zum Thema „Wiener Linien – Missstände 1: Sicherheit der Fahrgäste“ als Konsequenz dieser Unfälle in der Eigenschaft als oberste Eisenbahnbehörde unternommen, um die Missstände bei den Wiener Linien abzustellen und endlich die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten?


Ø  Was haben Sie angesichts der ständig wiederkehrenden Pannen und Unfälle in Zukunft vor, um die Sicherheit der Fahrgäste endlich sicherzustellen?

Ø  Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass das im BMVIT angesiedelte Verkehrs-Arbeitsinspektorat künftig dazu beiträgt, Unfällen effektiv vorzubeugen?

Ø  Wie möchten Sie dem auch in Medien und der Bevölkerung stetig steigenden Interesse zu den Unfallserien bei den Wiener Linien entgegen treten?

Ø  Wie werden Sie vorgehen, um die steigende Angst der Bevölkerung vor Unfällen in den Wiener Linien zu bekämpfen?

 

 

Ich verweise auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5611/J-NR/2010.  

 

Zu den Fragen 4 bis 8:

Ø  Aufgrund der Beantwortung der Anfrage 5626/AB am 6.8.2010 zum Thema „Missstände 1: Sicherheit der Fahrgäste“: Welche Kompetenzen müssen in Gesetzgebung und Vollziehung dem Land Wien entzogen und beim BMVIT angesiedelt werden, damit das BMVIT endlich wirksam und nachhaltig die Sicherheit der Fahrgäste der Wiener Linien gewährleisten kann?

Ø  Laut Notfallplänen der Wiener Linien ist es vorgesehen, die Fahrgäste bei Störungen nach 15 Minuten zu befreien. Wieso ist dies nicht geschehen?

Ø  Wie kann es sein, dass so viele Pannen auf einmal auftreten?

Ø  Wie sieht das Krisenmanagement bei den Wiener Linien aus?

Ø  Wie ist es möglich, dass es für solche vorhersehbaren Pannen kein klares Krisenmanagement gibt und eine Einzelperson in solchen Grenzsituationen Entscheidungen treffen muss, mit denen sie scheinbar überfordert ist?

 

 

Zum Vorfall vom 30. November 2010 wurde das Land Wien mit Schreiben vom 1. Dezember 2010 um die Vorlage eines Berichts ersucht. Es wurde am 24. Dezember 2010 ein vorläufiger Zwischenbericht vorgelegt. Die darin enthaltene Darstellung der bisherigen Schritte und gesetzten Maßnahmen lässt davon ausgehen, dass durch das zuständige Land Wien eine umfassende und sachliche Untersuchung durchgeführt wird und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechend dem Stand der Technik gewährleistet bleibt.

 

Unvorgreiflich der Ergebnisse der Untersuchungen durch das Land Wien erscheint es jedoch allgemein nachvollziehbar, dass aufgrund von „Notsituationen“ rasch erforderliche Entscheidungen von Einzelpersonen effizienter als von einer in dieser Situation eigens erst zusammen zutretenden Kommission oder eines Ausschusses getroffen werden.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Welche Konsequenzen werden Sie aus den neuerlichen Vorfällen und Unfällen bei den Wiener Linien ziehen?

 

Die von der Wiener Linien GmbH & Co KG bzw. vom Land Wien getroffenen Maßnahmen werden nach Vorliegen des Endberichtes evaluiert werden.

 


Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø  Welche Entschädigungen erhalten Opfer solcher Unfälle?

Ø  Ist das derzeitige Entschädigungssystem angebracht?

Ø  Wenn Nein, wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass traumatisierte und geschädigte Fahrgäste auf adäquate Weise entschädigt werden?

 

 

Fragen des Schadenersatzrechts sind durch das Zivilrecht geregelt.