7009/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.02.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0350-III/4a/2010 |
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Wien, 8. Februar 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7119/J-NR/2010 betreffend Denkmalschutz im Zusammenhang mit Denkmälern für Gefallene im 1. und 2. Weltkrieg, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 14. Dezember 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Bundesdenkmalamt sind 1.000 Einzeldenkmale für Gefallene des 1. und 2. Weltkrieges erfasst, von denen jedoch nur ca. 500 geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes zukommt.
Zu Frage 2:
Die meisten dieser Einzeldenkmale befinden sich in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Tirol.
Zu Frage 3:
Etwa über 450 dieser Einzeldenkmale stehen durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. Da es sich dabei um Denkmale im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt, ist bei diesen Denkmalen der Denkmalschutz seit 1923 bzw. ihrer Entstehung gegeben. 15 Objekte wurden mit Bescheid unter Denkmalschutz gestellt. Die übrigen Objekte stehen nicht unter Denkmalschutz, sind allerdings als schützwürdig erfasst.
Zu Frage 4:
Im Bundesdenkmalamt sind für Wien sieben Einzellobjekte registriert, wobei einem kein Denkmalwert zugemessen wurde.
Zu Frage 5:
Diese Denkmale befinden sich im 10., 11., 17., 19. und 23. Bezirk.
Zu Frage 6:
Fünf Objekte stehen durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. Damit ist der Denkmalschutz seit 1923 bzw. ihrer Entstehung gegeben. Ein Objekt wurde intern als nicht denkmalwürdig eingestuft, ein weiteres Objekt wurde als denkmalwürdig eingestuft, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz.
Bezeichnung |
Adresse |
PLZ |
Gemeinde |
EZ |
GdstNr |
KG |
|
Kriegerdenkmal |
Ober-Laaer Platz 8, neben |
1100 |
Wien 10 - Favoriten |
593 |
28 |
01104 Oberlaa Land |
§ 2a DMSG-Verordnung |
Kriegerdenkmal |
Sendnergasse 12, bei |
1110 |
Wien 11 - Simmering |
124 |
167 |
01109 Albern |
§ 2a DMSG-Verordnung |
Kriegerdenkmal |
Hameau |
1170 |
Wien 17 - Hernals |
|
|
01404 Neuwaldegg |
kein Denkmalschutz |
Kriegerdenkmal |
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1170 |
Wien 17 - Hernals |
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|
01404 Neuwaldegg |
intern ausgeschieden |
Kriegerdenkmal |
Fröschelgasse |
1190 |
Wien 19 - Döbling |
1346 |
4/2 |
01513 Untersievering |
§ 2a DMSG-Verordnung |
Kriegerdenkmal |
Kirchenplatz 1, bei |
1230 |
Wien 23 - Liesing |
305 |
1 |
01801 Atzgersdorf |
§ 2a DMSG-Verordnung |
Kriegerdenkmal |
Rodauner Kirchenplatz |
1230 |
Wien 23 - Liesing |
51 |
.230 |
01807 Rodaun |
§ 2a DMSG-Verordnung |
Zu Fragen 7 und 8:
Das Döblinger Gymnasium steht durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz ist somit seit 1923 gegeben und bezieht sich auf das gesamte Gebäude.
Zu Frage 9:
Der Denkmalschutz für das Döblinger Gymnasium ist aufrecht.
Zu Frage 10:
Derzeit ist kein diesbezügliches Verfahren im Gange. Dies erklärt sich dadurch, dass sich die meisten Denkmale dieser Art im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften befinden und daher durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz gestellt wurden.
Zu Fragen 11 und 12:
Das Projekt im Döblinger Gymnasium wurde weder aus Bundesmitteln des Denkmalschutzes noch mit sonstigen finanziellen Mitteln des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur subventioniert.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.