7009/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0350-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 8. Februar 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7119/J-NR/2010 betreffend Denkmalschutz im Zusammenhang mit Denkmälern für Gefallene im 1. und 2. Weltkrieg, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 14. Dezember 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Im Bundesdenkmalamt sind 1.000 Einzeldenkmale für Gefallene des 1. und 2. Weltkrieges erfasst, von denen jedoch nur ca. 500 geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes zukommt.

 

Zu Frage 2:

Die meisten dieser Einzeldenkmale befinden sich in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Tirol.

 


Zu Frage 3:

Etwa über 450 dieser Einzeldenkmale stehen durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. Da es sich dabei um Denkmale im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt, ist bei diesen Denkmalen der Denkmalschutz seit 1923 bzw. ihrer Entstehung gegeben. 15 Objekte wurden mit Bescheid unter Denkmalschutz gestellt. Die übrigen Objekte stehen nicht unter Denkmalschutz, sind allerdings als schützwürdig erfasst.

 

Zu Frage 4:

Im Bundesdenkmalamt sind für Wien sieben Einzellobjekte registriert, wobei einem kein Denkmalwert zugemessen wurde.

 

Zu Frage 5:

Diese Denkmale befinden sich im 10., 11., 17., 19. und 23. Bezirk.

 

Zu Frage 6:

Fünf Objekte stehen durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. Damit ist der Denkmalschutz seit 1923 bzw. ihrer Entstehung gegeben. Ein Objekt wurde intern als nicht denkmalwürdig eingestuft, ein weiteres Objekt wurde als denkmalwürdig eingestuft, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz.

 

Bezeichnung

Adresse

PLZ

Gemeinde

EZ

GdstNr

KG

 

Kriegerdenkmal

Ober-Laaer Platz 8, neben

1100

Wien 10 - Favoriten

593

28

01104 Oberlaa Land

§ 2a DMSG-Verordnung

Kriegerdenkmal

Sendnergasse 12, bei

1110

Wien 11 - Simmering

124

167

01109 Albern

§ 2a DMSG-Verordnung

Kriegerdenkmal

Hameau

1170

Wien 17 - Hernals

 

 

01404 Neuwaldegg

kein Denkmalschutz

Kriegerdenkmal

 

1170

Wien 17 - Hernals

 

 

01404 Neuwaldegg

intern ausgeschieden

Kriegerdenkmal

Fröschelgasse

1190

Wien 19 - Döbling

1346

4/2

01513 Untersievering

§ 2a DMSG-Verordnung

Kriegerdenkmal

Kirchenplatz 1, bei

1230

Wien 23 - Liesing

305

1

01801 Atzgersdorf

§ 2a DMSG-Verordnung

Kriegerdenkmal

Rodauner Kirchenplatz

1230

Wien 23 - Liesing

51

.230

01807 Rodaun

§ 2a DMSG-Verordnung

 

Zu Fragen 7 und 8:

Das Döblinger Gymnasium steht durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz ist somit seit 1923 gegeben und bezieht sich auf das gesamte Gebäude.

 

Zu Frage 9:

Der Denkmalschutz für das Döblinger Gymnasium ist aufrecht.

 

Zu Frage 10:

Derzeit ist kein diesbezügliches Verfahren im Gange. Dies erklärt sich dadurch, dass sich die meisten Denkmale dieser Art im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften befinden und daher durch Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz gestellt wurden.

 


Zu Fragen 11 und 12:

Das Projekt im Döblinger Gymnasium wurde weder aus Bundesmitteln des Denkmalschutzes noch mit sonstigen finanziellen Mitteln des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur subventioniert.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.