701/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am      21. Jänner 2009 unter der Zahl 689/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  „die  Repräsentationsausgaben der Bundesregierung im Jahr 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für das Budgetjahr 2008 wurden beim Kapitel 11 „INNERES“ unter der VA-Post 7232
€ 543.000,-- veranschlagt.

 

Zu Frage 2:

Beim Kapitel 11 „INNERES“ wurden im befragten Zeitraum € 804.604,-- für Repräsentationsausgaben aufgewendet; hievon entfielen € 86.585,46 auf die EURO 2008.

Aufgrund eines damit verbundenen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes wird von der weiteren Zuordnung der Repräsentationsausgaben nach Repräsentationszweck und Entstehung Abstand genommen.

 

Zu Frage 3:

€ 862.908,22.

 


Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 wurde keine „Amtspauschale“ beansprucht.

 

Zu Frage 5:

Im Sinne der geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätze bedarf eine jede Zahlung des Bundesministeriums für Inneres sowohl eine materiellrechtliche Grundlage, als auch eine entsprechende Veranschlagung im jeweiligen BFG (Grundsatz der "Doppelten-gesetzlichen Bedingtheit"). Daher werden auch nur Zahlungen im Zusammenhang mit meiner Amtsführung als Bundesministerin für Inneres getätigt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Auf Grund eines fehlenden Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2009, wurde vom Nationalrat das Bundesgesetz über das Gesetzliche Budgetprovisorium 2009, BGBl. I Nr. 2, verlautbart am 30. Jänner 2009, beschlossen.

Grundlage für die vorläufige Gebarung des Finanzjahres 2009 bildet, soweit dieses Bundesgesetz keine abweichenden Regelungen trifft, das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2008, BGBl. I Nr. 23/2007, idF der Bundesgesetze BGBl. I Nr. 95/2007, BGBl. I Nr. 136/2008 und BGBl. I Nr. 139/2008.