701/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Jänner 2009 unter der Zahl 689/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Repräsentationsausgaben der Bundesregierung im Jahr 2008“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Für das
Budgetjahr 2008 wurden beim Kapitel 11 „INNERES“ unter der VA-Post
7232
€ 543.000,-- veranschlagt.
Zu Frage 2:
Beim Kapitel 11 „INNERES“ wurden im befragten Zeitraum € 804.604,-- für Repräsentationsausgaben aufgewendet; hievon entfielen € 86.585,46 auf die EURO 2008.
Aufgrund eines damit verbundenen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes wird von der weiteren Zuordnung der Repräsentationsausgaben nach Repräsentationszweck und Entstehung Abstand genommen.
Zu Frage 3:
€ 862.908,22.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2008 wurde keine „Amtspauschale“ beansprucht.
Zu Frage 5:
Im Sinne der geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätze bedarf eine jede Zahlung des Bundesministeriums für Inneres sowohl eine materiellrechtliche Grundlage, als auch eine entsprechende Veranschlagung im jeweiligen BFG (Grundsatz der "Doppelten-gesetzlichen Bedingtheit"). Daher werden auch nur Zahlungen im Zusammenhang mit meiner Amtsführung als Bundesministerin für Inneres getätigt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Auf Grund eines fehlenden Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2009, wurde vom Nationalrat das Bundesgesetz über das Gesetzliche Budgetprovisorium 2009, BGBl. I Nr. 2, verlautbart am 30. Jänner 2009, beschlossen.
Grundlage für die vorläufige Gebarung des Finanzjahres 2009 bildet, soweit dieses Bundesgesetz keine abweichenden Regelungen trifft, das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2008, BGBl. I Nr. 23/2007, idF der Bundesgesetze BGBl. I Nr. 95/2007, BGBl. I Nr. 136/2008 und BGBl. I Nr. 139/2008.