7010/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.02.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0351-III/4a/2010
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 8. Februar 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7122/J-NR/2010 betreffend Naturhistorisches Museum und Evaluierungsauftrag von Dr. Köberl, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 14. Dezember 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Vorab wird festgehalten, dass seit Amtsantritt von Herrn Univ. Prof. Dr. Köberl fünf Sonderausstellungen, die Erstellung einer neuen Corporate Identity, die Modernisierung wissenschaftlicher und technischer veralteter Teile der Dauerausstellungen etc. in Angriff genommen und größtenteils auch bereits umgesetzt wurden.
Zu den Behauptungen „gut informierter Kreise“, welche ein „zwanzigköpfiges teilweise aus den U.S.A. eingeflogenes Beraterteam“ unterstellen, ist anzumerken, dass es sich bei letzterem um ein Evaluierungsteam, bestehend aus neun Personen handelt, von denen eine Person aus den USA kommt.
Zu Frage 1:
Ich werde über die Pläne und Vorgänge im Naturhistorischen Museum Wien (NHM) laufend informiert.
Zu Fragen 2 und 3:
Die Evaluierungskommission wurde nicht vom Direktor des NHM eingesetzt, sondern vom Fonds zu Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der auf diesem Gebiet umfassende Erfahrungen hat. Unabhängiges und unparteiisches Vorgehen ist damit eine Selbstverständlichkeit.
Zu Fragen 4 und 5:
Gemäß § 141 Abs. 3 Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, idgF. (Schwellenwertverordnung 2009) ist die Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer zulässig. Es wurde keine „internationale Evaluierungsfirma“ beauftragt, sondern der FWF wurde mit der Koordination der Evaluierung betraut und dieser hat entsprechend seinen Erfahrungen auf diesem Gebiet für die Aufgabe geeignete Personen ausgewählt.
Zu Frage 6:
Eine Führungspersönlichkeit verfügt über Managementkompetenz und Fachwissen zumeist in einem speziellen Bereich, nicht aber über Detailwissen in allen Unternehmensbereichen. Dies gilt auch für die Leiterinnen und Leiter von Kultureinrichtungen. Die Qualifikation des Generaldirektors des NHM zeichnet sich auch dadurch aus, dass er einen Handlungsbedarf erkennt und sich im Bedarfsfall externer Unterstützung bedient.
Zu Frage 7:
Die Kommunikation wurde in Deutsch und Englisch geführt.
Zu Fragen 8 und 9:
Ich gehe im Lichte der vorangegangen Fragen davon aus, dass sich auch diese Fragestellungen auf das NHM und nicht auf das Kunsthistorische Museum beziehen.
Die Kosten der Evaluierung belaufen sich auf EUR 34.000. Die Evaluierung wurde nicht vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beauftragt. Das NHM hat diese daher aus eigenem Budget bedeckt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.