7018/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7242/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Präambel

 

Die „Aktion 500“ war ursprünglich für die im Zeitraum 1.11.2007 bis 31.7.2008 neu eingegangenen Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bzw. neu begründeten selbständigen Existenzen geplant. Ursprüngliches Ziel war, um 500 Menschen mit Behinderung mehr in den Arbeitsmarkt zu integrieren als im Vergleichszeitraum. Zur möglichen Grundleistung der Integrationsbeihilfe bzw. des Zuschusses zur Existenzgründung konnte für das erste halbe Jahr der Bonus von monatlich max. 600 €  zusätzlich ausbezahlt werden.

 

Die genannten Grundleistungen sind Teil der Maßnahmen der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung, die alle aus Mitteln des Bundeshaushaltes und des Ausgleichstaxfonds finanziert werden.

 

Bei den Kosten sind daher die direkten Aktionskosten (Bonusleistung) und die Kosten für die Grundleistung zu unterscheiden. Grundleistungen an Integrationsbeihilfen und Zuschüssen zur Existenzgründung hätte es jedenfalls auch ohne die Aktion gegeben, wenn auch für eine geringere Fallzahl. Die fiktive Anzahl derartiger Grundleistungen ist nicht zu eruieren.

 

Aus diesem Grunde werden in den nachstehenden Antworten zu einzelnen Fragen nur die „Bonus“-Beträge, die ohne die „Aktion 500“ nicht geflossen wären, beziffert.

 

Wegen der großen Nachfrage, der zum damaligen Zeitpunkt gesicherten Budgetsituation und - was die von mir veranlasste 2. Verlängerung betrifft - wegen der beginnenden Wirtschaftskrise wurde der Aktionszeitraum verlängert, sodass letzten Endes bis inklusive 30.6.2009 neu begründete Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung mit zusätzlichen Bonuszahlungen gefördert werden konnten.


Im gesamten Aktionszeitraum gab es rund 7.300 Förderfälle. Die Auszahlung von Lohnförderungen erfolgt generell im Nachhinein auf der Basis entsprechender Belege, sodass es zu diesen Förderfällen Zahlungsflüsse in den Jahren von 2007 bis 2010 gab.

 

Frage 1:

 

Die damals vorzufindenden budgetären Gegebenheiten in den für die Beschäftigungsoffensive zur Verfügung stehenden Mitteln aus Bundeshaushalt, Ausgleichstaxfonds (inklusive der Gelder des Europäischen Sozialfonds) wurden berücksichtigt.

 

Fragen 2 bis 5:

 

Angeführt sind alle Förderfälle des Aktionszeitraumes sowie alle zwischen 2007 und 2010 geflossenen Bonuszahlungen.

 

Eine Aufteilung der einzelnen zugrunde liegenden Förderfälle auf einzelne Kalenderjahre wäre einerseits mit einem erheblichen technischen Aufwand verbunden und würde andererseits keine zusätzliche Aussagekraft haben, weil der Zahlungszeitpunkt - wie oben dargelegt - mit dem Förderzeitraum nicht übereinstimmt.

 

Art der Grundförderung

Förderfälle

Bonusleistungen in Mio. € aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive

Integrationsbeihilfen für neue Lehrverhältnisse

1.414

2,9

Integrationsbeihilfen für neue Arbeitsverhältnisse

5.739

18,4

 

Zuschuss Existenzgründung

193

0,7

Gesamt

7.346

22

 

Fragen 6 bis 11:

 

Dem Bundessozialamt mussten keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, da die Förderung neuer Beschäftigungsverhältnisse eine Regelförderung im Rahmen der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung darstellt.


Fragen 12, 13 und 15:

 

Mangels entsprechend aufgeschlüsselten Datenmaterials können diese Fragen nicht im Detail beantwortet werden. Eine eigens in Auftrag gegebene Sonderauswertung durch den externen Dienstleister würde Zusatzkosten beträchtlicher Höhe verursachen.

 

Derzeit wird in meinem Auftrag allerdings eine wissenschaftliche Evaluierung der gesamten Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung durchgeführt. Bei dieser Evaluierung wird besonderes Augenmerk auf Lohnförderungen allgemein und die „Aktion 500“ im Besonderen gelegt werden. Ergebnisse liegen noch keine vor.

 

Frage 14:

 

Wie schon in der Präambel erwähnt, wurde der Aktionszeitraum - zuletzt wegen der beginnenden Wirtschaftskrise - bis 30.6.2009 verlängert. Das Auslaufen war angebracht, weil die gewünschte Nachhaltigkeit der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausblieb. Nach den vorliegenden Grobdaten wurde die Aktion von vielen Arbeitgebern im Sinne eines Mitnahmeeffektes genutzt, ohne ihr Einstellungsverhalten vom Grunde her zu verändern. In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen wurde das Arbeitsverhältnis nach Auslaufen der Bonuszahlungen wieder beendet.

 

Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichstaxfonds (in Mill. €)

2007

2008

2009

Prognose 2010

Gesamtsumme Einnahmen

112,457

99,282

121,206

126,100

Gesamtsumme Ausgaben

107,161

133,204

141,437

151,300

Saldo Einnahmen - Ausgaben

5,296

-33,922

-20,231

-25,200

Fragen 16 bis 18 sowie 20 und 21:

 

Frage 19:

 

Per 31.12.2009 waren Forderungen aus vorgeschriebenen Ausgleichstaxen in Höhe von 6,065 Mio. € offen.

 

Eine detaillierte Auflistung der einzelnen DienstgeberInnen, die ihrer Zahlungspflicht zum Stichtag noch nicht nachgekommen waren, würde aus technischen Gründen einen unverhältnismäßigen Aufwand bedingen.

 


Ergänzend zur Frage 22:

 

Wie aus der Aufstellung ersichtlich ist, hat der Ausgleichstaxfonds die Jahre 2008 bis 2010 jeweils mit einem negativen Saldo abgeschlossen. Der Hauptgrund dafür liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung, die einen verstärkten Einsatz von Fördermitteln erforderte.

 

Dennoch verfügt der Ausgleichstaxfonds zum 31.12.2010 über ein Guthaben von rund 51,2 Mio. €.