7021/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7317/J der Abgeordneten Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Notschlafstellen wie folgt:

Zu den Fragen 1-7:

Die vorliegende Anfrage betreffend die Deckung des Unterkunftsbedarfes durch Notschlafstellen bezieht sich auf den Bereich der Sozialhilfe, der der ausschließlichen Regelungskompetenz der Länder zuzurechnen ist und daher keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) bildet.

In diesem Sinne ist es mir nicht möglich, die angefragten Daten zu übermitteln.

Das Sozialressort hat allerdings im Jahr 2007 eine Studie zum Thema „Wohnungslosigkeit und Wohnungslosenhilfe in Österreich“ an die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) vergeben. Die Referenzdaten stammen aus den Jahren 2006 (Jahresdaten) und aus 2007 (Stichtagsdaten).

Die Studie wurde auf der Website des BMASK publiziert.

Laut den Studienergebnissen waren im Jahr 2007 in der (teil)stationären Wohnbetreuung 5.000 Plätze vorhanden, davon waren zum Stichtag Ende 2007 über 1.100 Plätze als Notschlafstellen vorgesehen.

Eine detailliertere bzw. weitergehende Beantwortung der gegenständlichen Fragen ist jedoch auch anhand dieser Studie nicht möglich.