7032/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7313/J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter betreffend die Rückrufaktion Personenkraftwagen der Marke „Mercedes-Benz  wie folgt:

Vorbemerkung:

KFZ-Rückrufe werden in Österreich in der Regel gemäß § 40b (9) Kraftfahrgesetz durchgeführt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Fahrzeughersteller bzw. sein Vertreter dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, der ja das zentrale Zulassungsregister führt, die erforderlichen Angaben zum KFZ-Rückruf einschließlich der Identifikationsnummern der betroffenen Fahrzeuge übermittelt. Der Versicherungsverband gleicht diese Daten ab und lässt den betroffenen FahrzeughalterInnen ein Informationsschreiben  über den Rückruf zukommen; zudem wird ein standardisiertes Schreiben meines Ressorts beigefügt.

Damit werden bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes (der Versand erfolgt ja unabhängig von den KFZ-Herstellern, die Adressdaten werden diesen somit nicht zur Verfügung gestellt) praktisch alle FahrzeughalterInnen erreicht; nötigenfalls kann der Rückruf  auch wiederholt werden. Diese Form des Rückrufes erzielt extrem hohe Rücklaufquoten und ist gleichzeitig kostengünstig.

Mein Ressort wird über den jeweiligen Rückruf zeitgleich mit den FahrzeughalterInnen informiert, da das in meiner Kompetenz liegende Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, Unternehmen verpflichtet Rückrufaktionen zu melden. Darüber hinaus stehen meinem Haus aber keine Daten zur Zahl der betroffenen Fahrzeuge oder zu KFZ-Unfällen etc. zur Verfügung; auch die technischen Ursachen der jeweiligen Rückrufe werden von meinem Ressort nicht evaluiert, da Kraftfahrzeuge in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fallen.

Die für Produktsicherheit zuständige Fachabteilung in meinem Ressort veröffentlicht aber periodisch im Internet (www.bmask.gv.at – Rubrik BürgerInnen – Konsumentenschutz – Unsichere Produkte) eine Liste der gemeldeten KFZ-Rückrufe.


Zu den Fragen 1 bis 4:

Der entsprechende Rückruf wurde meinem Ressort im November 2010 mitgeteilt (siehe beiliegende Liste S. 3 oben). Weitere Informationen stehen – wie oben ausgeführt – dazu nicht zur Verfügung.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die genaue Anzahl der Rückrufe von Mercedes-Benz-Fahrzeugen während der vergangenen fünf Jahre kann nicht angegeben werden, da manche Rückrufe den gleichen Bauteil in mehreren Fahrzeugen, andere verschiedene Bauteile in einem Fahrzeug umfassen, unterschiedliche Submodelle und Baujahre betroffen sein können und zudem manche Rückrufe wiederholt durchgeführt werden. Eine Zählung käme daher zu keinen exakten Ergebnissen.

Jedenfalls werden pro Jahr in Österreich zwischen 100 und 150 KFZ-Rückrufaktionen aller Marken durchgeführt, die – geschätzt – insgesamt im Schnitt etwa 100.000 Fahrzeuge betreffen.

Zur Frage 7:

Die Schadenshöhe eines Unfalles o.ä. läßt sich nur im Einzelfall bestimmen.

Die Rückrufreparaturen werden jedenfalls kostenlos durchgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.