7036/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1162-II/1/b/2010

Wien, am 03. Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am
14. Dezember 2010 unter der Zahl 7114/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ärger über Gaspistolenwerbung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Im Rahmen der polizeilichen Ausbildung erfolgen sogenannte „Täter- bzw. Fremdwaffenschulungen“. Eine spezielle Ausbildung zum Erkennen von Schreckschusswaffen oder Softguns erfolgt nicht, da eine Unterscheidung gerade auf Distanz unmöglich ist und andererseits Schreckschusswaffen bzw. schusswaffenähnliche Produkte leicht zur Abgabe eines scharfen Schusses manipuliert werden können.


Zu den Fragen 8 bis 13:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.