7036/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1162-II/1/b/2010
Wien, am 03. Februar 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am
14. Dezember 2010 unter der Zahl 7114/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Ärger über
Gaspistolenwerbung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Im Rahmen der polizeilichen Ausbildung erfolgen sogenannte „Täter- bzw. Fremdwaffenschulungen“. Eine spezielle Ausbildung zum Erkennen von Schreckschusswaffen oder Softguns erfolgt nicht, da eine Unterscheidung gerade auf Distanz unmöglich ist und andererseits Schreckschusswaffen bzw. schusswaffenähnliche Produkte leicht zur Abgabe eines scharfen Schusses manipuliert werden können.
Zu den Fragen 8 bis 13:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.