7037/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2200/0110-I/1-DISZ/2010

                                                                                                         Wien, am       . Februar 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 14. Dezember 2010 unter der Zahl 7129/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Disziplinarverfahren gegen Uwe Sailer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Nach vorangehender vorläufiger Verfügung durch die Dienstbehörde wurde der Genannte aufgrund des Verdachts der Begehung von gröblichen Dienstpflichtverletzungen mit Beschluss der Disziplinarkommission vom 3.9.2009 gemäß § 112 BDG 1979 vom Dienst suspendiert.


Zu Frage 4:

§ 112 Abs. 4 BDG 1979 sieht vor, dass der Monatsbezug während der Dauer der Suspendierung auf zwei Drittel zu kürzen ist.

 

Zu Frage 5:

Ja.

 

Zu Frage 6:

Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.