7037/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2200/0110-I/1-DISZ/2010
Wien, am . Februar 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 14. Dezember 2010 unter der Zahl 7129/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Disziplinarverfahren gegen Uwe Sailer“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nach vorangehender vorläufiger Verfügung durch die Dienstbehörde wurde der Genannte aufgrund des Verdachts der Begehung von gröblichen Dienstpflichtverletzungen mit Beschluss der Disziplinarkommission vom 3.9.2009 gemäß § 112 BDG 1979 vom Dienst suspendiert.
Zu Frage 4:
§ 112 Abs. 4 BDG 1979 sieht vor, dass der Monatsbezug während der Dauer der Suspendierung auf zwei Drittel zu kürzen ist.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Frage 6:
Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.