7042/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0262-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7124/J vom 14. Dezember 2010 der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Es ist unrichtig zu behaupten, dass die Geldmittelverwendung nicht geprüft werde. Die Prüfung des Bundes (Bundesministerium für Finanzen und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) hinsichtlich der verwendeten Geldmittel für den U-Bahnausbau erfolgt im Rahmen seiner Zuständigkeit in der Form und in dem Umfang, dass die periodisch vorgelegten Quartalsberichte, welche sowohl die baulichen als auch die sonstigen im Zusammenhang mit dem U-Bahnausbau stehenden Umsetzungsmaßnahmen beinhalten, eingehend analysiert werden.

 

Ferner werden die jährlich vorgelegten Rechnungsabschlüsse ausgewertet und zudem mit den jeweiligen Voranschlägen verglichen.

 

Im Bedarfsfall werden darüberhinausgehende Informationen und Daten vom Land Wien bzw. den Wiener Linien angefordert.


Das im Rahmen der Kompetenzen praktizierte Kontrollsystem ist daher als ein gut funktionierendes System zu bezeichnen, welches jedoch im Sinne der Feststellungen des Rechnungshofes noch weiter verfeinert werden kann. Der Vorwurf einer Nichtprüfung ist daher im Lichte der obigen Ausführungen zurückzuweisen.

 

Zu 2.:

Inwieweit laut Rechnungshof zu Unrecht eine 50%ige Bundesanlastung erfolgte, ist noch nicht endgültig geklärt. Der 50%ige Anteil wurde jedenfalls im Sinne der Feststellungen des Rechnungshofes vom Land Wien zurückgefordert. Das diesbezügliche Rückabwicklungs-verfahren ist noch im Gange.

 

Zu 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen überprüft im Rahmen seiner Kompetenzen und unter Ausschöpfung des ihm verfassungsmäßig und gesetzlich zustehenden Instrumentariums genau die Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel.

 

Zu 4.:

Hinsichtlich künftiger Änderungen der Kontrolle wurde bereits seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie im Rechnungshofausschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll sei, jedes Einzelprojekt nochmals einer Prüfung zu unterziehen, zumal dies einer doppelten Verwaltungstätigkeit auf Grund der Überschneidung mit Prüfkompetenzen anderer Institutionen gleichkäme.

 

Es gibt aber im Sinne der Empfehlung des Rechnungshofes die Überlegung, ein Gremium, bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministeriums für Finanzen und dem Land Wien zu schaffen, über dessen Aufgabenkatalog noch zu verhandeln sein wird, das jedoch geplanten Ausgaben besondere Aufmerksamkeit widmen wird.

 

Diese Vorgangsweise entspricht nicht nur einer Empfehlung des Rechnungshofes, sondern bedeutet auch, dass selbst sehr gut funktionierende Systeme dennoch verbessert werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen