7044/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.02.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0005-I/4/2011 Wien, am 14. Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Dezember 2010 unter der Nr. 7113 /J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Anfragenbeantwortung zum Thema EU-Forschungsprojekt „INDECT“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Frage 1 bis 3 und 5:
Ø Wer oder welche Institution ist in Österreich mit dem Forschungsprojekt „INDECT“ befasst?
Ø In wessen Vollzugsbereich in Österreich oder in den welcher Institution fällt das Forschungsprojekt „INDECT“.
Ø Wem oder welcher Institution in Österreich ist bekannt, ob eine künftige Einführung von „INDECT“ vorgesehen ist?
Ø Werden diese Entscheidungen demnach noch in Österreich oder schon in den zuständigen Stellen in der EU getroffen?
Das Bundeskanzleramt ist mit dem Forschungsprojekt „INDECT“ nicht befasst. Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4688/J durch die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu Frage 4:
Ø Wer oder welche Institution ist in Österreich für die Wahrung von Bürgerrechten zuständig, wenn nicht das BKA?
Im Fall eines von privaten Einrichtungen betriebenen „Forschungsprojekts“ haben Personen, die behaupten, in ihren Rechten verletzt zu sein, die Möglichkeit der Klage beim zuständigen ordentlichen Gericht. Soweit sich die behauptete Rechtsverletzung auf das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten bezieht, verweise ich auf das Beschwerderecht an die unabhängige Datenschutzkommission (§ 31 DSG 2000). Darüber hinaus verweise ich auch im Allgemeinen auf die Kontrollbefugnisse der Datenschutzkommission (§ 30 DSG 2000).
Mit freundlichen Grüßen