7045/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.02.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am
14. Dezember 2010 unter der Zl. 7115/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
Anfrage
betreffend „Nicht mehr zeitgemäße Privilegien für Diplomaten
aus EU-Ländern und
Angehörige
Internationaler und multinationaler Organisationen an Standorten in der EU und
dem
europäischen Wirtschaftsraum“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ca. 17.000
Personen sind Inhaber von Legitimationskarten (LK) des
Bundesministeriums für
europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Davon
haben 3.095 Diplomaten bzw. leitende Angestellte internationaler Organisationen
eine
diplomatische
Rechtsstellung, welche auch 1.678 Ehepartner, 2.447 Kinder und
178
Elternteile zukommt.
726 Personen sind als Verwaltungs- oder technisches Personal, mit 321 Ehepartnern, 393
Kindern und 23 Elternteilen registriert.
Als private Haushaltsangestellte werden 240 Personen verzeichnet.
3.674 Personen sind Angestellte internationaler Organisationen (Nicht-Diplomaten), mit
1.135 Ehepartnern, 1.758 Kindern und 490 Elternteilen.
Zu den Fragen 3 und 6:
Derzeit sind 465 Österreicher Inhaber einer
LK, davon 29 mit Diplomatenstatus als
österreichische Vertreter bzw. leitende
Angestellte bei den Internationalen Organisationen,
205 sind Angestellte bei den Internationalen Organisationen. Auf Grund
einschlägiger
Bestimmungen der diversen Amtssitzabkommen kommen diesen Personen jedoch nur
eingeschränkte Privilegien und Immunitäten zu. Über die Anzahl
der für österreichische
Staatsbürger, die bei Internationalen
Organisationen außerhalb Österreichs tätig sind,
ausgestellten Legitimationskarten kann das BMeiA keine Aussage treffen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Mit
Stand 31. Dezember 2010 waren 693 Bedienstete des BMeiA an Vertretungsbehörden
im
Ausland entsandt (davon 235 an Vertretungen im EU-Raum und 458 an Vertretungen
außerhalb der
EU), die dem jeweiligen Empfangsstaat auf Grundlage der Wiener
Übereinkommen über diplomatische
bzw. konsularische Beziehungen (WDK bzw. WKK;
BGBl. Nr. 66/1966 bzw. Nr. 318/1969) je nach Funktion und unter
Berücksichtigung
internationaler Usancen bzw. der politischen und Sicherheitslage im Gaststaat
als
diplomatisches Personal, als Konsuln oder als Mitglieder des Verwaltungs- und
technischen
Personals zu notifizieren waren.
Zu Frage 7:
Dem
BMeiA wurden für 2008 ca. 2.100, für 2009 ca. 2.550 und
für 2010 ca. 2.400
Verwaltungsübertretungen von Inhabern von Legitimationskarten im
Straßenverkehr bekannt
gegeben. Alle dem
BMeiA gemeldeten Verwaltungsübertretungen werden systematisch und
umfassend verfolgt, indem die
ausländische Vertretungsbehörde bzw. die Internationale
Organisation um Lenkerfeststellung und um Mitteilung ersucht wird, ob die im
Zusammenhang mit der Verwaltungsübertretung stehende Strafe bezahlt wird.
Das BMeiA
hat in den letzten Jahren zahlreiche Vertretungsbehörden und
Internationale Organisationen
davon überzeugt, freiwillig Verwaltungsübertretungen im Verkehr zu
bezahlen. Derzeit
werden - mit steigender Tendenz - ca. 1/3
aller Verkehrsstrafen beglichen. Bei den restlichen
Verwaltungsübertretungen wird Immunität geltend gemacht.
Zu Frage 8:
Dem BMeiA liegen
keine direkten Anfragen der Baubehörden bezüglich Verstöße in
baurechtlicher Hinsicht vor. Allfällige
Anfragen werden generell dahingehend beantwortet,
dass auch Botschaften und Internationale Organisationen verpflichtet
sind, die
österreichischen Gesetze und
Rechtsvorschriften zu beachten.
Zu Frage 9:
Fragen des
Steueraufkommens bzw. des Steuerentgangs fallen nicht in den
Zuständigkeitsbereich
meines Ressorts. Ohne die Einräumung der international üblichen
Privilegien und Immunitäten würden Internationale Organisationen
ihren Sitz von Wien
wegverlegen - es gäbe daher im Inland nichts zu besteuern. Der
wirtschaftliche Nutzen der
Internationalen Organisationen ist für Österreich erheblich. In einer
Studie des
Consultingunternehmens Ernst & Young im
Jahr 2009 zur Umweltrentabilität Internationaler
Organisationen wurde festgestellt, dass Österreich einen positiven
jährlichen Nettoeffekt von
über 400 Mio. € durch die Präsenz der Internationalen
Organisationen erzielt.
Zu Frage 10:
Österreichische
Diplomaten, die ihren Dienst bei einer österreichischen
Vertretungsbehörde
im Ausland verrichten, sind in Österreich unbeschränkt
steuerpflichtig. Was die
Inanspruchnahme von Zoll- oder
Mehrwertsteuerbefreiungen oder -vergütungen durch dazu
berechtigte Mitarbeiter der österreichischen Vertretungsbehörden im
Ausland anlangt, so liegt
darüber kein Zahlenmaterial vor, da diese jeweils individuell beantragt
werden.