7045/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am
14. Dezember 2010 unter der Zl. 7115/J-NR/2010 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend
„Nicht mehr zeitgemäße Privilegien für Diplomaten aus EU-Ländern und
Angehörige Internationaler und multinationaler Organisationen an Standorten in der EU und
dem europäischen Wirtschaftsraum“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ca. 17.000 Personen sind Inhaber von Legitimationskarten (LK) des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Davon haben 3.095 Diplomaten bzw. leitende Angestellte internationaler Organisationen eine
diplomatische Rechtsstellung, welche auch 1.678 Ehepartner, 2.447 Kinder und 178

Elternteile zukommt.

726 Personen sind als Verwaltungs- oder technisches Personal, mit 321 Ehepartnern, 393

Kindern und 23 Elternteilen registriert.

Als private Haushaltsangestellte werden 240 Personen verzeichnet.

3.674 Personen sind Angestellte internationaler Organisationen (Nicht-Diplomaten), mit

1.135 Ehepartnern, 1.758 Kindern und 490 Elternteilen.

 


Zu den Fragen 3 und 6:

Derzeit sind 465 Österreicher Inhaber einer LK, davon 29 mit Diplomatenstatus als
österreichische Vertreter bzw. leitende Angestellte bei den Internationalen Organisationen,
205 sind Angestellte bei den Internationalen Organisationen. Auf Grund einschlägiger
Bestimmungen der diversen Amtssitzabkommen kommen diesen Personen jedoch nur
eingeschränkte Privilegien und Immunitäten zu. Über die Anzahl der für österreichische
Staatsbürger, die bei Internationalen Organisationen außerhalb Österreichs tätig sind,
ausgestellten Legitimationskarten kann das BMeiA keine Aussage treffen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Mit Stand 31. Dezember 2010 waren 693 Bedienstete des BMeiA an Vertretungsbehörden im
Ausland entsandt (davon 235 an Vertretungen im EU-Raum und 458 an Vertretungen
außerhalb der EU), die dem jeweiligen Empfangsstaat auf Grundlage der Wiener
Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen (WDK bzw. WKK;
BGBl. Nr. 66/1966 bzw. Nr. 318/1969) je nach Funktion und unter Berücksichtigung
internationaler Usancen bzw. der politischen und Sicherheitslage im Gaststaat als
diplomatisches Personal, als Konsuln oder als Mitglieder des Verwaltungs- und technischen
Personals zu notifizieren waren.

Zu Frage 7:

Dem BMeiA wurden für 2008 ca. 2.100, für 2009 ca. 2.550 und für 2010 ca. 2.400
Verwaltungsübertretungen von Inhabern von Legitimationskarten im Straßenverkehr bekannt
gegeben. Alle dem BMeiA gemeldeten Verwaltungsübertretungen werden systematisch und
umfassend verfolgt, indem die ausländische Vertretungsbehörde bzw. die Internationale
Organisation um Lenkerfeststellung und um Mitteilung ersucht wird, ob die im
Zusammenhang mit der Verwaltungsübertretung stehende Strafe bezahlt wird. Das BMeiA
hat in den letzten Jahren zahlreiche Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen
davon überzeugt, freiwillig Verwaltungsübertretungen im Verkehr zu bezahlen. Derzeit
werden - mit steigender Tendenz - ca. 1/3 aller Verkehrsstrafen beglichen. Bei den restlichen
Verwaltungsübertretungen wird Immunität geltend gemacht.

 


Zu Frage 8:

Dem BMeiA liegen keine direkten Anfragen der Baubehörden bezüglich Verstöße in
baurechtlicher Hinsicht vor. Allfällige Anfragen werden generell dahingehend beantwortet,
dass auch Botschaften und Internationale Organisationen verpflichtet sind, die
österreichischen Gesetze und Rechtsvorschriften zu beachten.

Zu Frage 9:

Fragen des Steueraufkommens bzw. des Steuerentgangs fallen nicht in den
Zust
ändigkeitsbereich meines Ressorts. Ohne die Einräumung der international üblichen
Privilegien und Immunitäten würden Internationale Organisationen ihren Sitz von Wien
wegverlegen - es gäbe daher im Inland nichts zu besteuern. Der wirtschaftliche Nutzen der
Internationalen Organisationen ist für Österreich erheblich. In einer Studie des
Consultingunternehmens Ernst & Young im Jahr 2009 zur Umweltrentabilität Internationaler
Organisationen wurde festgestellt, dass Österreich einen positiven jährlichen Nettoeffekt von
über 400 Mio. € durch die Präsenz der Internationalen Organisationen erzielt.

Zu Frage 10:

Österreichische Diplomaten, die ihren Dienst bei einer österreichischen Vertretungsbehörde
im Ausland verrichten, sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Was die
Inanspruchnahme von Zoll- oder Mehrwertsteuerbefreiungen oder -vergütungen durch dazu
berechtigte Mitarbeiter der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland anlangt, so liegt
darüber kein Zahlenmaterial vor, da diese jeweils individuell beantragt werden.