7053/AB XXIV. GP
Eingelangt am
15.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7195/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 und 2:
In meinem Büro bzw. im Büro meines Kabinetts wurden im Zeitraum 2. Dezember 2008 bis zum 21. Dezember 2010 die nachstehenden Umbauarbeiten vorgenommen:
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Maßnahme |
Kosten |
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Türstöcke heraustrennen, statisch sichern, Türdurchbrüche schließen, Mauerschrank für Verteiler einstemmen |
17.235,54 |
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Parkettbodensanierung |
11.525,-- |
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Wasser- und Leitungsarbeiten |
566,21 |
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IT-Nachverkabelungen, Arbeiten an der Stromversorgung |
9.817,21 |
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Ausmalen, Lackierarbeiten an Tür- und Fensterstöcken |
15.747,36 |
Fragen 3 und 4:
Für mein Büro bzw. für das Büro meines Kabinetts wurden im Zeitraum 2. Dezember 2008 bis zum 21. Dezember 2010 die nachstehenden Büromöbel angeschafft:
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Art |
Anzahl |
Kosten |
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Tische |
10 |
13.250,-- |
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Schränke |
33 |
23.696,-- |
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Pinnwände |
1 |
457,-- |
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Rollcontainer |
4 |
1.197,-- |
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Stühle |
18 |
9.843,-- |
Frage 5:
Folgende Personen mit
Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals
wurden bzw. werden seit 2. Dezember 2008 in meinem Kabinett
beschäftigt:
Name Rechtsgrundlage von bis
BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
KAMLEITHER Renate, Dr.in VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
KERN Elisabeth, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 23.12.2008 ---
LUGER Katharina VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
NEUBAUER Walter, Mag. BDG 02.12.2008 ---
POINTECKER Marc, Mag., MA VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 31.01.2010
Überlassungsvertrag 01.02.2010 ---
PREISS Joachim, Mag. VBG 02.12.2008 ---
SCHNURRER Norbert, Mag. VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
STAUDINGER Martin, MMag. VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
TAFERNER Maria, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 11.05.2009 ---
Frage 6:
Als Folge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 und der damit verbundenen Neuverteilung von Kompetenzen zwischen den Bundesministerien (Übergang des Aufgabenbereiches Arbeit vom seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) wurde die Geschäftseinteilung des neuen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz festgelegt.
Abgesehen von einigen Aufgabenverschiebungen, Umstrukturierungen und Bezeichnungsänderungen innerhalb der bestehenden Organisationsstruktur ergab sich seither auch die Notwendigkeit, einige neue Organisationseinheiten einzurichten. Dies in folgenden Bereichen:
Sektion I (Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT)
- Einrichtung einer zweiten Gruppe, der fünf Abteilungen, die bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt waren, sowie die Wirtschaftsstelle und die Ministerialkanzleidirektion zugeordnet sind. Diese Gruppe wird von einem Abteilungsleiter mitgeleitet.
Sektion II (Sozialversicherung)
- Einrichtung
einer zweiten Gruppe, der drei Abteilungen unterstellt sind. Zwei dieser
Abteilungen waren bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt,
eine Abteilung für grundsätzliche Angelegenheiten der
Sozialversicherung wurde neu eingerichtet. Die Gruppe wird von einem
Abteilungsleiter mitgeleitet.
Sektion IV (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten)
- Einrichtung von zwei Gruppen mit insgesamt elf Abteilungen, von denen zehn bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt waren. Durch Umstrukturierungen in der Aufgabenverteilung wurde eine Abteilung aufgelassen und zwei neue Abteilungen eingerichtet. Eine davon für den Bereich der bedarfsorientierten Mindestsicherung und Förderungen der Wohlfahrtsträger und eine weitere für den Bereich Pflegevorsorge und soziale Dienste. Die beiden Gruppen werden von Abteilungsleiter/inn/en mitgeleitet.
Sektion VI (Arbeitsmarkt)
- Einrichtung eines Referates für EGF-Finanzkontrolle (Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) und EFRE-Prüfung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).
Sektion VII (Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat)
- Einrichtung einer zweiten Gruppe, der sechs Abteilungen, eine Stabsstelle und ein Referat, die bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt waren, zugeordnet sind. Diese Gruppe wird von einem Abteilungsleiter mitgeleitet.
Frage 7:
Im Zeitraum vom 2. Juni 2010 bis 21. Dezember 2010 erhielten sieben MitarbeiterInnen meines Kabinetts (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt 5.020 €. Dabei bewegte sich der Umfang der pro MitarbeiterIn ausbezahlten Belohnung zwischen 564 € und 1.000 €.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren - auf namentlich bezeichnete MitarbeiterInnen bezogene - Angaben machen kann.
Hinsichtlich des Zeitraumes vor dem 2. Juni 2010 verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 5415/J.
Frage 8:
Die MitarbeiterInnen meines Büros nehmen keine Nebentätigkeiten für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen wahr.
Zwei MitarbeiterInnen meines Kabinetts üben meldepflichtige Nebenbeschäftigungen aus. Da Nebenbeschäftigungen grundsätzlich keinen Bezug auf die Tätigkeit für den Bund aufweisen, ersuche ich um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren - auf namentlich bezeichnete MitarbeiterInnen bezogene - Angaben machen kann. Die Höhe allfälliger Einkünfte aus diesen Tätigkeiten bildet keinen Gegenstand der Vollziehung.