7053/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7195/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 und 2:

In meinem Büro bzw. im Büro meines Kabinetts wurden im Zeitraum 2. Dezember 2008 bis zum 21. Dezember 2010 die nachstehenden Umbauarbeiten vorgenommen:

 

Maßnahme

Kosten

Türstöcke heraustrennen, statisch sichern, Türdurchbrüche schließen, Mauerschrank für Verteiler einstemmen

17.235,54

Parkettbodensanierung

11.525,--

Wasser- und Leitungsarbeiten

     566,21

IT-Nachverkabelungen, Arbeiten an der Stromversorgung

  9.817,21

Ausmalen, Lackierarbeiten an Tür- und Fensterstöcken

15.747,36

Fragen 3 und 4:

Für mein Büro bzw. für das Büro meines Kabinetts wurden im Zeitraum 2. Dezember 2008 bis zum 21. Dezember 2010 die nachstehenden Büromöbel angeschafft:

Art

Anzahl

Kosten

Tische

10

13.250,--

Schränke

33

23.696,--

Pinnwände

1

     457,--

Rollcontainer

4

  1.197,--

Stühle

18

  9.843,--

Frage 5:

Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals wurden bzw. werden seit 2. Dezember 2008 in meinem Kabinett
beschäftigt:


Name                                                                   Rechtsgrundlage                              von                        bis

BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a       VBG (Sondervertrag § 36)                               02.12.2008           ---

KAMLEITHER Renate, Dr.in                              VBG (Sondervertrag § 36)                               02.12.2008           ---

KERN Elisabeth, Mag.a                                     VBG (Sondervertrag § 36)                               23.12.2008           ---

LUGER Katharina                                              VBG (Sondervertrag § 36)                               02.12.2008           ---

NEUBAUER Walter, Mag.                                BDG                                                      02.12.2008           ---

POINTECKER Marc, Mag., MA                        VBG (Sondervertrag § 36)                               02.12.2008           31.01.2010

                                                                              Überlassungsvertrag                         01.02.2010           ---

PREISS Joachim, Mag.                                    VBG                                                      02.12.2008           ---

SCHNURRER Norbert, Mag.                           VBG (Sondervertrag § 36)                               02.12.2008           ---

STAUDINGER Martin, MMag.                          VBG (Sondervertrag § 36)                               02.12.2008           ---

TAFERNER Maria, Mag.a                                  VBG (Sondervertrag § 36)                               11.05.2009           ---

Frage 6:

Als Folge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 und der damit verbundenen Neuverteilung von Kompetenzen zwischen den Bundesministerien (Übergang des Aufgabenbereiches Arbeit vom seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) wurde die Geschäftseinteilung des neuen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz festgelegt.

Abgesehen von einigen Aufgabenverschiebungen, Umstrukturierungen und Bezeichnungsänderungen innerhalb der bestehenden Organisationsstruktur ergab sich seither auch die Notwendigkeit, einige neue Organisationseinheiten einzurichten. Dies in folgenden Bereichen:

Sektion I (Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT)

-      Einrichtung einer zweiten Gruppe, der fünf Abteilungen, die bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt waren, sowie die Wirtschaftsstelle und die Ministerialkanzleidirektion zugeordnet sind. Diese Gruppe wird von einem Abteilungsleiter mitgeleitet.

Sektion II (Sozialversicherung)

-      Einrichtung einer zweiten Gruppe, der drei Abteilungen unterstellt sind. Zwei dieser Abteilungen waren bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt,
eine Abteilung für grundsätzliche Angelegenheiten der Sozialversicherung wurde neu eingerichtet. Die Gruppe wird von einem Abteilungsleiter mitgeleitet.

Sektion IV (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten)

-      Einrichtung von zwei Gruppen mit insgesamt elf Abteilungen, von denen zehn bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt waren. Durch Umstruktu­rierungen in der Aufgabenverteilung wurde eine Abteilung aufgelassen und zwei neue Abteilungen eingerichtet. Eine davon für den Bereich der bedarfs­orientierten Mindestsicherung und Förderungen der Wohlfahrtsträger und eine weitere für den Bereich Pflegevorsorge und soziale Dienste. Die beiden Gruppen werden von Abteilungsleiter/inn/en mitgeleitet.

Sektion VI (Arbeitsmarkt)

-      Einrichtung eines Referates für EGF-Finanzkontrolle (Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) und EFRE-Prüfung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).

Sektion VII (Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat)

-      Einrichtung einer zweiten Gruppe, der sechs Abteilungen, eine Stabsstelle und ein Referat, die bisher unmittelbar der Sektionsleitung unterstellt waren, zugeordnet sind. Diese Gruppe wird von einem Abteilungsleiter mitgeleitet.

Frage 7:

Im Zeitraum vom 2. Juni 2010 bis 21. Dezember 2010 erhielten sieben MitarbeiterInnen meines Kabinetts (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt 5.020 €. Dabei bewegte sich der Umfang der pro MitarbeiterIn ausbezahlten Belohnung zwischen 564 € und 1.000 €.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren - auf namentlich bezeichnete MitarbeiterInnen bezogene - Angaben machen kann.

Hinsichtlich des Zeitraumes vor dem 2. Juni 2010 verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 5415/J.

Frage 8:

Die MitarbeiterInnen meines Büros nehmen keine Nebentätigkeiten für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen wahr.

Zwei MitarbeiterInnen meines Kabinetts üben meldepflichtige Nebenbeschäftigungen aus. Da Nebenbeschäftigungen grundsätzlich keinen Bezug auf die Tätigkeit für den Bund aufweisen, ersuche ich um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren - auf namentlich bezeichnete MitarbeiterInnen bezogene - Angaben machen kann. Die Höhe allfälliger Einkünfte aus diesen Tätigkeiten bildet keinen Gegenstand der Vollziehung.