7059/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0325-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7132/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Befangenheit der österreichischen Justiz im Fall I. S. aufgrund seines persönlichen Naheverhältnisses zur österreichischen Politik, insbesondere zur ÖVP“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nach § 26 Abs. 1 des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes (ARHG) ist zur Führung des Auslieferungsverfahrens jene Staatsanwaltschaft zuständig, in deren Sprengel die betroffene Person ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat.

Dr. I. S. war seit dem Jahr 1993 ständig in Innsbruck gemeldet und dort auch aufenthaltsberechtigt, sodass zunächst die Staatsanwaltschaft Innsbruck von den Sicherheitsbehörden befasst wurde. Die Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 10. Dezember 2010 wurde von dem nach der Geschäftsordnung zuständigen Staatsanwalt erlassen und von dem beim Landesgericht Innsbruck zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter am selben Tage bewilligt.

Zu 2 bis 4:

Im Auslieferungsverfahren gegen Dr. I. S. wurden Observationen anderer Personen nicht angeordnet.

Zu 5 und 6:

Zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Justizministerium der Republik Kroatien findet eine Zusammenarbeit zur Aufklärung der gegen Dr. I. S. bestehenden Vorwürfe statt. Die kroatische Seite hat Rechtshilfeersuchen übermittelt und jene kroatischen Entscheidungen zur Verfügung gestellt, die hinsichtlich des in Kroatien befindlichen Vermögens des Genannten getroffen worden sind.

Zu 7 bis 9:

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption führt derzeit gegen Dr. I. S. ein Ermittlungsverfahren.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich derzeit im Hinblick auf das anhängige Ermittlungsverfahren keine näheren Auskünfte über die Verdachtslage und deren Bewertung sowie die weiteren beabsichtigten Erhebungsschritte erteilen kann.

Zu 10:

Das Bundesministerium für Justiz hat der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein das Vermögen des Dr. I. S. betreffendes kroatisches Rechtshilfeersuchen zur Erledigung zugeleitet. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat vor Abtretung des Verfahrens an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption entsprechende Sicherstellungsmaßnahmen eingeleitet.

Zu 11 bis 13:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich Mitteilungen über die von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption im Zusammenhang mit der P. C. GmbH beabsichtigten Verfahrensschritte schon deshalb nicht erteilen kann, weil diese den Ermittlungserfolg gefährden könnten.


Zu 14 bis 16:

Hinweise auf eine versteckte Wahlkampffinanzierung der ÖVP Tirol durch Dr. I. S. liegen weder mir noch der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption vor.

Zu 17:

Die Bekanntschaften von Beschuldigten haben für die Beurteilung der Auslieferungsfrage und des inländischen Ermittlungsverfahrens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption keine Bedeutung.

Zu 18:

Ein effektives Justizsystem ist Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Union.

Zu 19 bis 21:

Derzeit liegen keine Sachverhalte vor, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen M. S. rechtfertigen würden. Auch die vorliegende Anfrage bringt kein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Darstellung.

Zu 22:

Die in der Fragestellung wiedergegebene Aussage bietet keinen Ansatz für strafrechtliche Schritte oder Ermittlungshandlungen.

Zu 23 bis 25:

Derzeit liegen keine Sachverhalte vor, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Bereich des Themenkomplexes der Anfrage gegen Verantwortliche des Raiffeisenkonzerns in Österreich erforderlich machen oder rechtfertigen würden.

Zu 26:

Ja.

 

. Jänner 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)