7062/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0026-II/10/a/2011

 

Wien, am        . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
16. Dezember 2010 unter der Zahl 7137/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schließung von Dienststellen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Aufgrund der Schengenerweiterung mit 21.12.2007 zu den östlichen Nachbarstaaten sowie mit 12.12.2008 zur Schweiz und des damit verbundenen Entfalles der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung war eine Neuausrichtung der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen erforderlich. Es erfolgte der Übergang von stationären Grenzkontrollen zu selektiven polizeilichen Überwachungsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen – AGM) im gesamten Bundesgebiet. Die ursprüngliche Aufgabenstellung für die Grenzpolizeiinspektionen (vormals Grenzkontrollstellen bzw Grenzüberwachungsposten) ist somit weggefallen. Aufgrund der durch die Schengenerweiterung bedingten neuen Voraussetzungen wurde Ende 2007 mit dem sukzessiven Ausbau der bundesweiten AGM-Organisationsstruktur begonnen. Mit Erlass vom 13. Jänner 2011, GZ.: BMI-OA1000/0369-II/10/a/2010 wurde die abschließende Dienststellenstruktur, die in dieser Form mit  Wirksamkeit 1. Juli 2011 in Kraft treten wird, verfügt. Nachfolgende Standorte von Grenzpolizeiinspektionen sind spätestens mit diesem Datum nicht mehr erforderlich:

Inzenhof, Mogersdorf, Andau, Apetlon, Deutsch Jahrndorf, Deutschkreutz, Rattersdorf, Eisberg, Berg, Hohenau a.d. March, Gmünd-Nagelberg, Harmanschlag, Schönau, Kleinhaugsdorf, Mitterretzbach, Hardegg, Oberthürnau, Drosendorf, Schrattenberg, Fratres, Wullowitz, Gamlitz, Klöch, Loibltunnel, Karawankentunnel, Wurzenpaß, Seebergsattel, Pfunds, Höchst, Feldkirch-Bangs.

 

Bei der Umsetzung der diesbezüglich erforderlichen Personalmaßnahmen wird auf die berechtigten sozialen Interessen der betroffenen Bediensteten größtmöglich Bedacht genommen. Dabei wird insbesondere dafür Sorge getragen, dass die betroffenen  Bediensteten nur mit ihrer Zustimmung auf Dienststellen außerhalb des Bezirkes, in dem sie derzeit Dienst versehen, von Amts wegen versetzt werden können.

 

Darüber hinausgehende Dienststellenstrukturmaßnahmen sind nicht geplant.