7063/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0326-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7139/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Verbringung von verunfallten SchifahrerInnen zu WahlärztInnen und Privatkliniken anstelle von KassenärztInnen und öffentlichen Krankenhäusern“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Wenngleich die von der Anfrage aufgeworfene Vorgehensweise von Rettungsdiensten und Ärzten eine rechtliche Dimension aufweisen kann, die im konkreten Einzelfall zum Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung gemacht werden kann – zu den möglichen Rechtsfragen und der dazu ergangenen Judikatur verweise ich auf die Voranfrage Zl. 4354/AB – so ändert dies nichts daran, dass etwaige legislative Maßnahmen nicht in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Justiz fallen, sondern – soferne nicht überhaupt die Gesetzeskompetenz der Länder berührt ist – von der Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Gesundheit umfasst sind. Es steht mir daher nicht zu, die Vorgehensweise von Rettungsdiensten und Ärzten zu überwachen; demgemäß stehen mir auch keine statistischen oder empirischen Daten aus erster Hand zur Verfügung.

Insoweit zivilrechtlich relevante Problemstellungen angesprochen sein könnten, darf ich auf die bereits von den Anfragestellern zitierte Anfragebeantwortung zur Zl. 4379/AB verweisen, worin dargestellt ist, dass eine Aufklärungspflicht über das vom Patienten zu zahlende Honorar dann eintreten kann, wenn der Patient nicht erkennen kann, dass es sich bei seinem (vor-)vertraglichen Gegenüber nicht um einen Kassenarzt handelt. Zur verlässlichen und abschließenden Beurteilung müssen freilich die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden; dies ist eine Aufgabe der unabhängigen Gerichte.

 

. Februar 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)