7073/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0202-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 16. FEB. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen

und Kollegen vom 20. Dezember 2010, Nr. 7148/J, betreffend IUCN-

Mitgliedschaft Österreichs

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Dezember 2010, Nr. 7148/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Der Beitritt des BMLFUW als „Government Agency“ basiert auf dem Umstand, dass die für Naturschutz zuständigen Bundesländer eine finanzielle Beteiligung am Mitgliedsbeitrag ablehnen und dass die vom BMLFUW zusätzlich aufzubringenden finanziellen Mittel zu Lasten anderer Natur und Artenschutzprojekte gehen würde. Das BMLFUW hat sich jedoch in den letzten 15 Jahren bei vielen konkreten Projekten der IUCN engagiert und in diesem Rahmen seine Unterstützung geleistet. Darüber hinaus fungierte Österreich auf Initiative des BMLFUW mehrmals als Gastgeberland für Seminare, Tagungen und Meetings von IUCN-Kommissionen.

 

Zu Frage 3:

 

Das BMLFUW hat seit Anbeginn der Nationalparkentwicklung strikt auf die Einhaltung der IUCN-Kriterien bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Nationalparks bestanden und seine Mitfinanzierung davon abhängig gemacht. Die Art der Mitgliedschaft bei der IUCN (government agency oder state membership) macht daher keinen Unterschied betreffend nationale Nationalparkstrategien.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Die Fragen gehen möglicherweise von falschen Annahmen aus. Der Betrag für die Vollmitgliedschaft, der mehr als das vierfache des derzeitigen Mitgliedbeitrages betragen würde, wäre ebenfalls vom BMLFUW (und gegebenenfalls von den Bundesländern) zu tragen. Daher kann nicht von einer Blockierung von Budgetmitteln für Natur- und Artenschutzprojekte gesprochen werden. Das Gegenteil ist der Fall – bei einer Vollmitgliedschaft Österreichs würden dem Ressort jährlich ca. € 140.000.-- weniger für Natur- und Artenschutzprojekte zur Verfügung stehen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage aber auch aufgrund der angespannten budgetären Situation ist es weder sinnvoll noch realistisch, bis 2012 eine staatliche Vollmitgliedschaft anzustreben.

 

Der Bundesminister: