7076/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0206-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 16. FEB. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Dezember 2010, Nr. 7237/J, betreffend Stand

der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Ramsar-Konvention

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Dezember 2010, Nr. 7237/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu Frage 1:

 

Österreich hat sich mit dem Beitritt zur Ramsar-Konvention (BGBl. Nr. 225 vom 12.4.1983) auf unbestimmte Zeit zur Umsetzung des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, verpflichtet.

 

Zu Frage 2:

 

Österreich gilt bei der Umsetzung der Ramsar-Konvention als Musterland. In Österreich existieren derzeit bereits 19 Ramsar-Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 1.200 km2, was etwa 1,5 Prozent der Staatsfläche entspricht.

 

Die 19 Ramsar-Gebiete in Österreich sind:

Neusiedler See mit dem Seewinkel (Burgenland), Donau-March-Auen (Niederösterreich), Untere Lobau (Wien), Stauseen am Unteren Inn (Oberösterreich), Rheindelta am Bodensee (Vorarlberg), Sablatnig-Moor (Kärnten), Pürgschachen-Moor (Steiermark),
Rotmoos im Fuscher Tal (Salzburg), Hörfeld (Kärnten/Steiermark),  Waldviertler Moor-, Fluss und Teichlandschaft (Niederösterreich), Lafnitztal (Steiermark und Burgenland), Moore am Pass Thurn (Salzburg), Moore am Sauerfelder Wald (Salzburg), Moore am Schwarzenberg (Salzburg), Moore am Überling (Salzburg), Moore am Nassköhr (Steiermark), Nationalpark Kalkalpen (Oberösterreich), Moorgebiet Bayrische Wildalm-Wildalmfilz (Tirol) und Moor- und Seenlandschaft Keutschach-Schiefling (Kärnten).

 

Zu Frage 3:

 

Aufgrund der kompetenzrechtlichen Situation, der zufolge Maßnahmen zur Umsetzung des Ramsar-Übereinkommens überwiegend in den Wirkungsbereich der Länder fallen, hat das BMLFUW den Schwerpunkt seiner Maßnahmen auf die Koordination sowie auf ein förderndes, unterstützendes Eingreifen von Tätigkeiten der Länder zum Feuchtgebietsschutz fokussiert, um damit die Ramsar-Ziele optimal umzusetzen. Die Länder halten die Ramsar-Gebiets-Datenblätter aktuell, weisen nationale Schutzgebiete aus, erstellen Managementpläne, verfassen regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Konvention im jeweiligen Land bzw. speziell zur Situation der im jeweiligen Land befindlichen Ramsar-Gebiete, finanzieren Projekte zum Management sowie zur Besucherbetreuung und sorgen generell für entsprechende Öffentlichkeitsarbeit in den Ramsar-Gebieten sowie zum Thema Ramsar-Konvention im jeweiligen Bundesland.

 

Mit Unterstützung des BMLFUW hat das Umweltbundesamt ein österreichweites Feuchtgebietsinventar erstellt, das auf Dauer fortgeführt wird. Die Länder stellen dazu die Ergebnisse ihrer Biotopkartierungen bzw. sonstiger relevanter Erhebungen / Kartierungen zur Verfügung.

 

Zu Frage 4:

 

Die Umsetzung der Ramsar-Konvention (und anderer internationaler Konventionen) erfordert ein gewisses Maß an budgetären und personellen Ressourcen. Die Herausforderung besteht darin, mit den vorhandenen Ressourcen synergetisch mit der Umsetzung von Natura 2000 und unter Ausnutzung von EU-Förderprogrammen ein möglichst effizientes Ergebnis zu erzielen.

 

Zu Frage 5:

 

Das Monitoring und die Evaluierung der Zielerreichung der Vorgaben der Ramsar-Konvention erfolgt jährlich durch den Bund und die Bundesländer. Berichte darüber werden bei den alljährlich stattfindenden Tagungen des „Nationalen Ramsar-Komitees“ beraten. Alle drei Jahre legt Österreich konventionsgemäß einen umfassenden schriftlichen Bericht an die weltweite „Konferenz der Ramsar-Vertragsparteien“. Die Berichte der 160 Vertragsstaaten sind auf der Homepage der Konvention unter www.ramsar.org für jedes Land, darunter auch Österreich, abrufbar.

 

Zu Frage 6:

 

Folgende Ramsar-relevante Projekte wurden in der Zeit zwischen 2004 und 2009 durchgeführt:

Projekt

EU-Programm

Zeit

Land

 

 

 

 

Moorerlebnis Wasenmoos

Interreg

2005-2007

S

Bilaterales Gesamtprojekt March  I

Interreg

2004-2005

Bilaterales Gesamtprojekt March II

Interreg

2005-2007

Moor and More am Wilden Kaiser

Interreg

2006-2007

T

Ramsar Waldviertel/Zusammenarbeit A-CR

Interreg

2002-2004

Lange Luss / Ramsargebiet Marchauen

Interreg

2006-2007

UBA Aueninventar Modul 1

 

2004-2005

NÖ, OÖ

UBA Aueninventar Modul 2

 

2006-2008

St, K

Optima Lobau / Ramsargebiet Untere Lobau

proVision

2005-2008

W

Geoline Nationalpark Gesäuse Eisenwurzen

Leader

2002-2006

St

Weidmoos

LIFE

2003-2007

S

Obere Mur Flussraummanagement

LIFE

2003-2007

St

Vernetzung Donau-Ybbs

LIFE

2004-2009

Wachau

LIFE

2003-2008

Bodensee Myosotis Rehsteineri Rheindelta

LIFE

2001-2005

V

Revitalisierung Donauufer / Donau-Auen

LIFE

2002-2006

Tiroler Lech

LIFE

2001-2007

T

Lafnitztal II Lebensraumvernetzung

LIFE

2003-2007

B, St

Gesäuse

LIFE

2005-2007

St

Untersberg-Vorland - Moorrevitalisierung

LIFE

2006-2010

St

Lebensader Obere Drau

LIFE

2006-2010

K

UBA Feuchtgebietsinventar

 

2007

alle

Die Gesamtkosten dieser Projekte betragen € 26.836.347,-. Der Anteil des BMLFUW beträgt
€ 8.603.067,-.

 

Die Evaluierung und das Monitoring dieser Projekte erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichtlegung an die Europäische Kommission und alle anderen nationalen Fördergeber.

 

Die Projektdauer erstreckt sich dabei über 2 bis 7 Jahre. In der Regel übernimmt die EU bei den INTERREG-Projekten 50% der Kosten, seit 2007 bei Projekten mit ehemals osteuropäischen Staaten rund 85 % und beim LIFE-Programm in der Regel rund 50 % der Projektkosten.

 

Derzeit (Februar 2011) werden in Österreich im Sinne der Umsetzung der Ramsar-Konvention insgesamt 10 LIFE-Naturschutzprojekte mit einem Gesamtprojektvolumen von rund 43 Mio. € abgewickelt, an denen sich das BMLFUW mit rund 6,3 Mio. € finanziell beteiligt. Derzeit laufende LIFE-Projekte sind die Projekte „Enns“, „Lebensader Obere Drau“, „Untersberg-Vorland“, „Bisamberg Habitatmanagement“, „Traisen“, „Mostviertel-Wachau“, „Nationalpark Gesäuse“, „Gail“ und „Obere Mur II“.

 

Für diese derzeit laufenden österreichischen LIFE-Natur-Projekte können bei der Europäischen Gemeinschaft Förderungen in Höhe von etwa 22 Mio. € lukriert werden, womit Österreich europaweit sehr erfolgreich ist. Die Evaluierung und das Monitoring dieser Projekte erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichtlegung an die Europäische Kommission und alle anderen nationalen Fördergeber.

 

Zu Frage 7:

 

Die Koordinierung zwischen Naturschutz und Infrastrukturvorhaben erfolgt über das jeweilige für Raumordnung bzw. Raumplanung zuständige Amt der Landesregierung. Sollten Infrastrukturvorhaben die Schwellenwerte des UVP-Gesetzes überschreiten, so erfolgt eine Koordinierung im Rahmen des UVP-Verfahrens. Der Bund trägt zu dieser Koordinierung über die Einberufung verschiedener Bund-Länder-Koordinationstreffen bei, in welchen allfällig zu erwartende Konflikte mit der Umsetzung der Ramsar-Konvention besprochen werden.
Um eine vorausschauende Planung zwischen den Ministerien zu gewährleisten, ist das für Verkehrs-Infrastrukturvorhaben zuständige BMVIT in sämtliche nationale und internationale Ramsar-Kommissionen eingebunden.

 

Zu Frage 8:

 

Die Entscheidung, ob und welche Gebiete zukünftig als Ramsar-Gebiete ausgewiesen werden sollen, obliegt den Bundesländern und erfolgt auch durch diese. Eine Ausweisung bedarf nicht nur der fachlichen Eignung des Gebietes, sondern auch der Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern und einer langfristig gesicherten Betreuung des Gebietes.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Wie alle anderen Vertragsstaaten auch ist Österreich gemäß Art. 6 der Ramsar-Konvention verpflichtet, über die Erreichung der Ziele an die Konferenz der Vertragsparteien zu berichten. Diese schriftlich vorzulegenden „Nationalen Berichte“ werden gemeinschaftlich von Bund und Ländern verfasst. Österreich ist diesen Berichtspflichten bisher immer zeitgerecht nachgekommen.

 

Zu Frage 11:

 

Diese Frage stellt sich für Österreich nicht, siehe Antwort zu Frage 2. Grundsätzlich kann eine Nichtumsetzung der Ziele der Konvention verschiedene Nachteile zur Folge haben, wie beispielsweise der Verlust des Stimmrechts bei den Konferenzen der Vertragsparteien, die Reduktion der Unterstützung durch andere Vertragsparteien der Ramsar-Konvention, die Verweigerung des Zutrittsrechts bei internationalen Sitzungen oder etwa die Reduktion von Dienstleistungen des Ramsar-Sekretariates.

 

Der Bundesminister: