7088/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0400-II/A/9/2010
Wien, am 16. Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7197/J der Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Seit 2. Dezember 2008 wurden im Bereich des Ministerbüros 3 Gipskartonwände entfernt, um Raum für ein Sekretariat und zwei Referent/inn/en-Zimmer zu schaffen. Die Kosten beliefen sich auf € 5.824,80.
Fragen 3 und 4:
Aufgrund der altersbedingten Abnutzung des vorhandenen Mobiliars war ein Austausch erforderlich (Stühle, Tische, Teppich); es fielen Kosten in Höhe von € 4.878,-- an.
Frage 5:
Für den Zeitraum 2. Dezember 2008 bis 15. Dezember 2009 verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4144/J vom 15. Dezember 2009.
Seither haben sich die nachstehend angeführten Änderungen ergeben:
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Name |
Rechtsgrundlage |
Beginn BV* |
Ende BV* |
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Mag. Thomas GEIBLINGER |
SV § 36 VBG |
02.12.2008 |
03.03.2010
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Mag. Sigrid ROSENBERGER |
AL |
09.12.2008 **)
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Mag. Eva WILDFELLNER |
SV § 36 VBG |
15.02.2010
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Mag. Fabian FUSZEIS |
AL |
16.03.2010
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Mag. Thomas KVICALA |
SV § 36 VBG |
01.09.2010
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* BV = Beschäftigungsverhältnis im Min.Büro
**) seit 23.9.2010 Dienstfreistellung nach dem Mutterschutzgesetz
Frage 6:
Im Zuge der BMG-Novelle 2009 war es erforderlich, mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2009 eine provisorische Geschäftseinteilung zu erlassen. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Sektion Familie und Jugend in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend transferiert wurde.
Die definitive Geschäftseinteilung ist mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2010 in Kraft getreten und hat nachstehende Änderungen ergeben:
· Schaffung eines neuen Bereiches „IT, Kommunikation und EU/Internationales“, dem fünf bereits bestehende Abteilungen untergeordnet wurden.
· Aus einer Abteilung mit Referatsuntergliederung (3 Referate), ausgestattet mit den Präsidialkompetenzen des Ressorts, sind vier Abteilungen hervorgegangen.
· Gründung einer Stabsstelle „Koordinierung MIK und AGES“.
· Der Bereich „Drogenkoordination u. Rechtsfragen“ wurde aufgelöst. Von den vier unterstellten Abteilungen wurde eine Abteilung dem Rechtsbereich, eine Abteilung dem Bereich „Gesundheitsstrukturangelegenheiten“ und eine Abteilung der Sektion „Öffentlicher Gesundheitsdienst und medizinische Angelegenheiten“ unterstellt. Eine Abteilung wurde aufgelöst, wobei die Kompetenzen in die gleichgelagerten rechtlichen Kompetenzen einer bestehenden Abteilung eingegliedert wurden. Die verbliebenen Kompetenzen wurden in der neuen Abteilung „Ombudsstelle für Nichtraucherschutz, Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak und Alkohol“ zusammengefasst.
· Für die Kompetenzen „Strategische Angelegenheiten, Blut, Gewebe und Transplantationswesen“, „Impfwesen, HIV/AIDS, Tuberkulose“, „Ministerratsdienst“, „Frauen-, Kinder- und Jugendlichengesundheit“ wurden neue Abteilungen geschaffen.
· Der Bereich „Rechtsangelegenheiten“ wurde in die Sektion II integriert, die Abteilungen „Nicht übertragbare Erkrankungen“ und „Gesundheitsförderung und Prävention“ wurden in die Sektion III, die Abteilungen „Gesundheits- und Pharmaökonomie, Geschäftsstelle der UHK“ und „Qualitätsmanagement und Gesundheitssystemforschung“ wurden in den Bereich „Gesundheitsstrukturangelegenheiten“ eingegliedert.
Frage 7:
Im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2008 wurden keine Belohnungen bzw. Prämienzahlungen geleistet.
Für den Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 31. Mai 2010 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5417/J vom 30. Juni 2010.
Im Zeitraum vom 1. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden für 8 Referentinnen bzw. Referenten meines Büros insgesamt € 4.000,-- an Belohnungen ausbezahlt.
Frage 8:
Mir liegt seitens meiner Referentinnen und Referenten eine Meldung über die Ausübung einer Nebenbeschäftigung vor. Die daraus erzielten Einkünfte sind kein Gegenstand der Vollziehung. Nebentätigkeiten oder Aufsichtsratsfunktionen, die Gegenstand der Vollziehung sind, werden seitens meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ausgeübt.