7090/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 15. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0402-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7225/J betreffend „geschützte Werkstätten“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 7 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Sowohl die Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer Österreich, als auch die Statistiken der einzelnen Lehrlingsstellen erfassen Lehrlinge in solchen Bereichen unter dem Terminus "Ausbildungseinrichtungen" gemäß § 30 BAG (überbetrieblichen Lehrausbildung) oder gemäß § 8c BAG (überbetriebliche integrative Berufsausbildung). Damit ist die Zahl der Lehrlinge unter dem Terminus "geschützte Werkstätten" nicht explizit ausgewiesen und darstellbar.