7092/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 17. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0422-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7345/J betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 23. Dezember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4502/J verwiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die 24.212 (2010) geeichten Messanlagen bei Tankstellen für Kraftstoffe und Heizöl - eine Unterscheidung zwischen Kraftstoff und Heizöl ist aufgrund der derzeitigen Auswertung nicht möglich - sind aufgrund des Maß- und Eichgesetzes jedes zweite Jahr zu Nacheichung zu stellen.


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Datenauswertung einer im Jahr 2010 vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) durchgeführten repräsentativen Untersuchung von Zapfsäulen mit hoher Durchflussstärke zeigt, dass nur bei 6 % der Messgeräte eine Eichgültigkeit noch nicht - etwa weil es sich um neue Geräte handelte - oder nicht mehr vorlag. Dennoch lag keines dieser Geräte außerhalb der Eich- und damit auch der Verkehrsfehlergrenze.

 

Es konnte eine im Mittel hohe Genauigkeit von + 0,08 % bei der Abgabe festgestellt werden.

 

Betreffend andere Zapfsäulen, für die eine derartige repräsentative Untersuchung im Jahr 2009 durchgeführt wurde, wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4502/J verwiesen.

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:

 

Im Zuge der Überprüfung der Tätigkeit der akkreditierten Eichstellen, welche die Nacheichung dieser Messgerätearten vornehmen, überprüft das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gemeinsam mit dem BEV in repräsentativen Stichproben die kurz zuvor geeichten Messegeräte. Im Jahr 2010 lag kein Gerät außerhalb der Verkehrsfehlergrenze. Je ein Gerät in Niederösterreich und Vorarlberg lag außerhalb der Eichfehlergrenze, aber innerhalb der Verkehrsfehlergrenze.

 

Es wurden 2010 keine Verwendungssperren verhängt.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die 951 (2010) geeichten Messanlangen an Tankwagen für Kraftstoffe und Heizöl - eine Unterscheidung zwischen Kraftstoff und Heizöl ist aufgrund der derzeitigen Auswertung nicht möglich - sind aufgrund des Maß- und Eichgesetzes jedes zweite Jahr zur Nacheichung zu stellen.


Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

In allen Fällen wurden die Eich- und damit auch die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Folgende Beschwerden über vermutete Fehlmessungen bei Tankstellen und im Heizölhandel sind eingelangt:

 

Jahr

Anzahl

Eingelangt bei

2010

2

EA Klagenfurt

5

EA Linz

1

EA Salzburg

2

EA Wien

 

Allen gemeldeten Fällen wurde unverzüglich nachgegangen, es konnte in keinem Fall eine Fehlfunktion nachgewiesen werden.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Bei Bekanntwerden von Missbrauchsfällen wird unverzüglich eingeschritten; bei den bisher bekannt gewordenen Verdachtsfällen wurde jedoch kein Missbrauch festgestellt.