7094/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. Februar 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0418-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7302/J betreffend „Schweißnorm EN 1090-1“, welche die Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen am 22. Dezember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die EN 1090-1 ist seit 1. Jänner 2011 gültig und hat einen Übergangszeitraum bis 1. Juli 2012. Bis dahin muss - wie bereits seit längerem verpflichtend - zwar nach der EN 1090-2 produziert werden, aber es ist noch keine Zertifizierung notwendig, um Stahlbauarbeiten auf den Markt bringen zu können.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Nein. Die Preisgestaltung für die EN 1090-1 obliegt im Übrigen den akkreditierten Zertifizierungsstellen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Dies hängt von den je nach Unternehmen unterschiedlichen erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zur Erlangung des Zertifikats ab und kann daher nicht seriös abgeschätzt werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
In Teil 1 des Anhangs zur EN 1090-1 sind die Fristen für Zertifizierungen und Überwachungsaudits geregelt; sie betragen ansteigend ein bis drei Jahre. Grundsätzlich obliegt es jedoch der Zertifizierungsstelle, die maximale Zeitdauer für die Durchführung eines Überwachungsaudits festzulegen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die EN 1090-1 findet in Österreich etwa auf 4.050 metallverarbeitende Betriebe Anwendung.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die EN 1090-1 stellt sicher, dass qualitätsvolle und sichere Stahlbauarbeiten gewährleistet werden, da Billigbieter, die Produkte geringerer Qualität anbieten, vom Markt verdrängt werden. Damit liegt diese Norm im Interesse der qualitätsbewussten Hersteller und im Sinne der Konsumenten, die sicherere Produkte erwarten. Weiters ermöglicht die CE-Kennzeichnung den österreichischen Unternehmen, in die gesamte EU zu exportieren, ohne jeweils nationale Normen erfüllen zu müssen. Mehrbelastungen etwa durch spezielle Zulassungen für einzelne Märkte werden damit wegfallen. Im Übrigen ist auf die Antwort zu Punkt 3 der Anfrage zu verweisen.