7098/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18. Februar 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0408-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7246/J betreffend „die Entfernung von Nistkästen für Wanderfalken auf den Flaktürmen im Wiener Augarten“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Dezember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die Abnahme der Nistkästen wurde zu Beginn der Aktion im Frühjahr 2010 vereinbart. Die zeitgerechte Entfernung der Nistkästen war bereits bei deren Aufbau vorgesehen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Kosten für die Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) und damit das Ressort betrugen zweimal rund € 1.500 für einen Hubsteiger bei Anbringung und Entfernung der Nistkästen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Abstimmung der wirtschaftlichen Nutzung der Flaktürme mit dem Bundesdenkmalamt erfolgte durch die BHÖ.
Vor allem der Geschützturm, der am 21. November 1946 durch eine schwere Explosion aufgrund der im oberen Stockwerk gelagerten Munition beschädigt wurde, bedeutet für die Republik einen nicht berechenbaren Kostenfaktor.
Derzeit wird der obere Teil durch Stahlseile gesichert. In Zukunft ist mit einer Erhöhung des Sanierungs- und Sicherungsbedarfs zu rechnen. Es besteht ein Mietvertrag mit einer Firma, die die Türme wirtschaftlich nützen könnte. Das Projekt befindet sich in der Phase der behördlichen Genehmigungen. Ein Zeitplan ist derzeit nicht abschätzbar. Sollte eine wirtschaftliche Nutzung unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen möglich sein, würden für die Republik Kosten entfallen. Sollte dem nicht so sein, müsste Budget für die laufende Sanierung bereitgehalten werden, das naturgemäß für andere Projekte fehlen würde. Daher wäre die wirtschaftliche Nutzung für die Republik günstig. Dies wurde auch von den Vertretern von BirdLife akzeptiert.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Abwägung der Interessen der wirtschaftlichen Nutzung der Flaktürme im Augarten durch einen privaten Nutzer und der Interessen der Öffentlichkeit am Parkbetrieb erfolgte schon im seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu den Punkten 7, 8, 10 und 11 der Anfrage:
Wie sich herausstellte, haben keine Wanderfalken in den Nistkästen auf den Flaktürmen im Wiener Augarten gebrütet. Daher hat auch die Suche nach alternativen Standorten Priorität.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Von Seiten der BHÖ werden keine Maßnahmen gesetzt, die das in der Antwort zu Punkt 5 der Anfrage angesprochene Projekt durch noch nicht abschätzbare Auflagen beeinträchtigen könnten. Auch sind mögliche einseitige Eingriffe in den Vertrag zu vermeiden.
Die BHÖ machte dem Verein BirdLife das Angebot, mit dem Mieter Kontakt aufzunehmen. Sollte eine grundsätzliche Zustimmung für eine Montage der Nistkästen, wenn auch zeitlich begrenzt, erteilt werden, wird diese mit der zuständigen Magistratsabteilung hinsichtlich möglicher Auflagen abgeklärt. Stellen diese Auflagen keine Einschränkung dar, kann eine schriftliche Vereinbarung so rasch wie möglich erfolgen.