7099/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0406-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7231/J betreffend „AGES Gebühr“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Mit dem geplanten Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrages (GESBG) soll ein Finanzierungsbeitrag für die Aufgaben im Rahmen der amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz gemäß der EG-Verordnung Nr. 882/2004, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, eingehoben werden.

 

Unabhängig davon, dass Einschätzungen im Sinn der Anfrage keinen Gegenstand der Vollziehung darstellen, ist es als Wirtschaftsminister mein Ziel, Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden. Im Ministerrat vom 30. November 2010 ist man übereingekommen, dass weiterführende Gespräche unter wesentlicher Beteiligung des Bundesministers für Gesundheit mit den Bundesländern und betroffenen Verkehrskreisen zu führen sind.

 

Im Übrigen ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit zu verweisen.