7101/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18. Februar 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0400-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7204/J betreffend „Ausgaben im Kabinett“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Im anfragegegenständlichen Zeitraum wurden weder derartige Umbauarbeiten vorgenommen, noch Büromöbel angeschafft.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Bezüglich des Zeitraumes vom 2. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2009 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4151/J zu verweisen.
Ab dem 1. Jänner 2010 haben sich bis zum 21. Dezember 2010 in meinem Kabinett und im Kabinett der Frau Staatssekretärin folgende Änderungen ergeben:
mein Kabinett
Mag. Gerhard LANGEDER bis 25.6.2010
Mag. Tanja NEUBAUER seit 22.3.2010
Kabinett der Frau Staatssekretärin:
Dr. Angelika SCHÄTZ bis 20.12.2010
Dipl.-Ing. (FH) Lukas POHL bis 30.11.2010
Mag. Barbara LEITNER bis 31.3.2010
Mag. Belinda HÖDL 16.4.2010 bis 30.11.2010
MMMag. Markus PRANTL seit 26.11.2010
In meinem Kabinett wurden ein auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) basierendes sondervertragliches Dienstverhältnis beendet und ein Sondervertrag gemäß § 36 VBG mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes neu abgeschlossen.
Im Kabinett der Frau Staatssekretärin wurde ein auf dem VBG basierendes sondervertragliches Dienstverhältnis beendet. Bei einer Beamtin endete die Funktion im Kabinett. Die Rechtsgrundlage bei den weiteren drei Dienstverhältnissen im Kabinett der Frau Staatssekretärin basiert/e seit dem 1. Jänner 2010 auf Arbeitskräfteüberlassungen, wobei eine Arbeitsleihe bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitpunkt bestanden hat und beendet wurde. Zwei neue derartige Arbeitsleihverhältnisse wurden mit Interessensvertretungen abgeschlossen, wovon eines bereits beendet ist.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wurden mit folgenden Wirksamkeiten Geschäftseinteilungsänderungen
vorgenommen:
1. Februar 2009:
Die bisherigen Sektionen II (Arbeitsmarkt) und III (Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion) wurden samt den zugehörigen Kanzleistellen und dem bisherigen Referat Pers/3a (Personal Arbeitsinspektorate) in den Zuständigkeitsbereich des BMASK übergeführt.
Die Sektion Familie und Jugend des BMG wurde als neue Sektion II (Familie und Jugend) in das BMWFJ eingegliedert. Die Supportstelle D des BMG wurde als Kanzleistelle der Sektion II in die Abteilung Pers/3 integriert.
Die bisherige Sektion V (Tourismus und Historische Objekte) wird als neue Sektion III geführt.
Der Bereich IK (Information und Kommunikation) wurde aufgelöst, die beiden Abteilungen IK/1 (Informationsmanagement) und IK/2 (Öffentlichkeitsarbeit, Servicestellen) wurden mir direkt unterstellt.
Das Referat IK/2b (Servicestellen, Marketing und CD) wurde aufgelöst; seine Agenden und Bediensteten wurden in die Abteilung IK/2 integriert.
In der Sektion I (Unternehmen) wurde die Bereichsstellvertretung für die Abteilungen I/10-14 um die Abteilung I/2 (Gewerbetechnik) erweitert.
1. Mai 2009:
Die Abteilung II/9 (Budget und Haushaltreferat U 25) wurde als Abteilung BA/6 in den Bereich Budget und Administration eingegliedert. Die Kurzbezeichnung der Abteilung blieb unverändert. Im Zusammenhang damit wurden die Agenden der Abteilung BA/1 (Budget und Kostenrechnung) und des Referates BA/1b (Prüfung von Förderungen) adaptiert.
1. August 2010:
In der Sektion I (Unternehmen) wurde die Abteilung I/7 (Gewerberecht) in die Abteilung I/8 (Gewerbliches Umweltrecht) unter der neuen Kurzbezeichnung "Gewerberecht; Gewerbliches Umweltrecht" eingegliedert.
Die Stellvertretungsfunktion in der Sektion II wurde aufgelöst. In der Sektion II wurden die Agenden der Abt. II/1- II/4 und II/6 adaptiert.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2008 wurden an keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts oder des Büros der Frau Staatssekretärin Belohnungen ausbezahlt.
Bezüglich der vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Mai 2010 ausbezahlten Belohnungen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5424/J verwiesen.
Im restlichen Kalenderjahr 2010 wurden Belohnungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts und des Büros der Frau Staatssekretärin in folgender Höhe ausbezahlt:
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Belohnungen in € |
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Kabinett des Bundesministers: |
1.800 |
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Kabinett der Frau Staatssekretärin: |
1.701 |
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Summe: |
3.501 |
Im angeführten Zeitraum wurden an insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts Belohnungen ausbezahlt, wobei die höchste ausbezahlte Belohnung € 270 betrug.
Im Büro der Frau Staatssekretärin waren es im gleichen Zeitraum acht Personen; der Maximalbetrag betrug € 500.
Entsprechend dem § 19 GehG 1956 erfolgte die Zuerkennung dieser Belohnungen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ausschließlich aufgrund außerordentlicher Leistungen der Kabinettsmitarbeiter/innen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren.
Die obige Aufstellung der ausbezahlten Belohnungen enthält auch die Leistungsbelohnungen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Derzeit sind folgende Nebentätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen des anfragegegenständlichen Personenkreises gemeldet:
Österreichische Elektrizitätswirtschafts AG (Verbund):
Aufsichtsrat: Mag. Harald KASZANITS, seit 2010
Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates gem. § 31b Berufsausbildungsgesetz:
Mitglied: Dr. Magret KRONEGGER, unbefristet
Kommission zur langfristigen Pensionssicherung:
Mitglied: Dr. Helwig AUBAUER, seit 2008 auf 4 Jahre