7106/AB XXIV. GP
Eingelangt am
21.02.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0267-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7152/J vom 21. Dezember 2010 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. – 5.:
Wegen der derzeit laufenden gerichtlichen Untersuchungen wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen zu den in der Anfrage angestellten Spekulationen nicht Stellung genommen, wofür ich um Verständnis ersuche.
Generell ist festzuhalten, dass im Zusammenhang mit der Neuunterbringung von Einrichtungen der Finanzverwaltung stets nach den haushaltsrechtlichen Kriterien von Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit vorgegangen wird. Dabei werden sich bietende Standortmöglichkeiten (Mietobjekte) analysiert und bewertet und wird das danach am besten geeignete Mietobjekt ausgewählt.
Mit freundlichen Grüßen