7139/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0052-I/3/2011

Wien, am         . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 21. Dezember 2011 unter der Zahl 7184/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auslandseinsatz und Kosten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für polizeiliche Verbindungsbeamte im  Ausland sind für das Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von rund 3,5 Mio. budgetiert. Diese Kosten umfassen neben den Sachaufwendungen, wie Kosten für den/die  Assistenten/innen, für das Büro und Dienstreisen  auch die weiterlaufenden (Inlands-)Gehaltsbezüge der Polizeiattachés.

 


Nach Standorten aufgegliedert sind folgende Kosten für das Jahr 2011 budgetiert:

 

Albanien                                                                    125.000,-

Bosnien und Herzegowina                                        120.000,-

Bulgarien                                                                   175.000,-

Georgien [Mitbetreuung Aserbaidschan]                  115.000,-

Italien                                                                         200.000,-

Jordanien [Mitbetreuung Syrien und Libanon]          145.000,-

Kroatien                                                                     150.000,-

Kosovo                                                                      170.000,-

Marokko                                                                    120.000,-

Mazedonien                                                               115.000,-

Republik Moldau                                                       145.000,-

Polen                                                                         160.000,-

Rumänien                                                                  135.000,-

Russische Föderation                                                225.000,-

Serbien [Mitbetreuung Montenegro]                         145.000,-

Slowenien                                                                  120.000,-

Spanien                                                                     135.000,-

Tschechien                                                                170.000,-

Türkei                                                                        100.000,-

Ungarn                                                                      130.000,-

Ukraine                                                                      180.000,-

                                                                                3.080.000,-

 

Die unterschiedliche Höhe der Kosten für die jeweiligen Standorte ergibt sich nicht zuletzt aus den jeweiligen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Destinationen.

 

Die restlichen rund € 420.000,- sind für die neu eröffneten Verbindungsbeamten-Destinationen in Griechenland und Thailand veranschlagt, wobei hier  jeweils ein Antrag auf EU-Finanzierung eingereicht wurde.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Zur ständigen Vertretung Österreichs bei der EU sind derzeit vier Beamte des Bundesministeriums für Inneres entsandt.

 


Zur Frage 4:

Für die ständige Vertretung Österreichs bei der EU sind für das Jahr 2011 € 577.000,- budgetiert.

 

Zu Frage 5:

Aufgliederung:

EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina (EUPM):                          3  Beamte/innen

 

EU-Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX Kosovo):                 15  Beamte/innen

 

EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM – Georgien):                          3  Beamte/innen

 

EU- Polizeimission in Afghanistan (EUPOL Afghanistan):                          5  Beamte/innen

 

Zu Frage 6:

Die Personal- und Sachkosten für die gegenwärtigen Auslandseinsätze belaufen sich auf rund € 948.000,- für das Jahr 2011.

 

Zu Frage 7:

Da alle Kosten, mit Ausnahme der Personalkosten, direkt von FRONTEX übernommen werden, ist keine gesonderte Budgetierung erforderlich.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Grundsätzlich wird angemerkt, dass es sich bei den nachstehenden Projekten nicht um „Projekte der Europäischen Union“ handelt, sondern um Projekte des Bundesministeriums für Inneres, für die eine Förderung durch die Europäische Union beantragt wurde, wobei es hierbei nur um Projekte im Zusammenhang mit internationaler polizeilicher Zusammenarbeit handelt:

Projekttitel

voraussichtlicher BM.I – Anteil im Jahr 2011

[€]

Technical and organisational support of EU member countries in the implementation, upon integration of the Prüm Treaty in to EU legislation with respect to AFIS/ DNA/KFZ databases (Prüm Implementation)

285.000,00

Elektronischer Datenaustausch zwischen Gerichten und Strafregisteramt als nationales Vorbereitungsprojekt zur EU-weiten Strafregistervernetzung

(Elektronische Strafkarte – ESK)

238.000,00

Elektronischer Austausch von Informationen zwischen den Strafregistersystemen Österreichs und anderen EU-MS

(EAS)

661.000,00

VIS(A)- Informationssystem

601.000,00

Schengener Informationssystem

260.000,00

Erhöhung der Kapazitäten der Staaten entlang der Balkan Route zur Bekämpfung des Drogenschmuggels in die EU

13.250,00

Pan-cultural professionalism (skills); effective policing and building bridges to contemporary societies1

   4.000,00

Gesamtsumme:

2.062.250,00

 

[1] Das gegenständliche Projekt wird unter schwedischer Projektleitung (= Projektverantwortung) durchgeführt. Das BM.I tritt hier nur als Projektpartner auf. Die restlichen Projektkosten (€ 96.000,00) werden von der schwedischen Projektleitung bzw. weiteren Projektpartnern zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 10:

Für internationale Aufgaben der Sicherheitsakademie (CEPOL, MEPA, FRONTEX, AEPC, bilaterale Zusammenarbeit etc.) ist für das Jahr 2011 ein Gesamtbetrag von € 372.000,- budgetiert. Die für Aktivitäten von CEPOL und FRONTEX aufgewendeten Budgetmittel werden von diesen EU-Agenturen weitgehend refundiert.

 

In den anderen Bereichen des Bundesministeriums für Inneres werden die einzelnen Projekte und Kooperationen, u.a. auch durch die EU finanzierte, die sich im Laufe des Budgetjahres ergeben, wie in der Vergangenheit anlassbezogen aus dem Regelbudget abgedeckt. Diesbezüglich erfolgt keine gesonderte Veranschlagung. Die Verrechnung der Aufwendungen wird auf den sachlich zuständigen Konten gemäß Kontenplan für die Gebietskörperschaften durchgeführt.