714/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0014 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. MRZ. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber,

            Kolleginnen und Kollegen vom 28. Jänner 2009, Nr. 795/J,

            betreffend Radongehalt im Gebiet von Umhausen

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Jänner 2009, Nr. 795/J, teile ich Folgendes mit:

 


Grundsätzliche Bemerkungen:

 

Bis vor wenigen Jahren war die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen aus natürlichen radioaktiven Stoffen nur dann in den gesetzlichen Regelungsbereich einbezogen, wenn deren Radioaktivität genutzt wurde.

 

Mit der Richtlinie 96/29/EURATOM und den zugehörigen nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten wurde die Strahlung von natürlichen radioaktiven Stoffen auch dann in den gesetzlichen Regelungsumfang aufgenommen, wenn die Nutzung der Strahlung nicht beab­sichtigt ist, aber als „Nebeneffekt“ nicht außer Acht gelassen werden kann. Ausgenommen hievon wurde aber ausdrücklich die Einwirkung von Radon in Häusern auf die Allgemein­bevölkerung. Österreich folgte bei der Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht dieser Regelung.

 

Der Gesetzgeber hat aber bei der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2004 festgelegt, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft die verfügbaren Daten über Radonkonzentrationen in Wohnräumen österreichweit in einer Datenbank zu sammeln und zusammen mit Empfehlungen zur Reduktion der Radonexposition der Bevölkerung und den zuständigen Behörden zugänglich zu machen hat (§ 38b Strahlenschutzgesetz). In Vollziehung dieser Gesetzesbestimmungen wurden in meinem Ressort große Anstrengungen unternommen, um bestmögliche Rahmenbedingungen für den Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit Radon zu schaffen. Details hiezu sind den Antworten zu den einzelnen Fragen zu entnehmen.

 

Darüber hinaus wurden bereits im Jahr 1992 von der österreichischen Strahlenschutz­kommission Richtwerte in Bezug auf die Radonbelastung für Räume zum Daueraufenthalt von Personen empfohlen und zwar 200 Bq/m3 für Neubauten und 400 Bq/m3 für Altbauten. Für den Fall eines Überschreitens des 400 Bq/m3-Richtwertes empfiehlt die Strahlenschutz­kommission, Sanierungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen.

 

Es muss allerdings klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die Umsetzung der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bzw. der Strahlenschutzkommission erarbeiteten Empfehlungen den Haus- bzw. Wohnungseigentümern obliegt.

 


Zu den Fragen 1 und 2:

 

Ziel des ÖNRAP-Projektes war es, erstmals eine flächendeckende Übersicht über die Radonbelastung in österreichischen Wohnungen zu erhalten und daraus eine Karte über das sogenannte „Radonpotenzial“, das ein Gebiet hinsichtlich seiner Radongefährdung charakterisiert, zu erstellen. Dieses Ziel wurde mit Abschluss des Projektes im Jahr 2003 erreicht; eine Karte mit dem für jede Gemeinde in Österreich ermittelten Radonpotenzial liegt vor.

 

Basierend auf den Ergebnissen des ÖNRAP-Projektes und in Vollziehung der Festlegungen in § 38b des Strahlenschutzgesetzes wurde in der Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit (AGES) zur Koordination der Radonaktivitäten in Österreich mit Mitteln des BMLFUW die „Österreichische Fachstelle für Radon“ eingerichtet. Dieser Fachstelle wurden folgende wesentliche Aufgaben übertragen:

·                     die bundesweite Erfassung und Koordination aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Radonexpositionen, um eine effiziente und einheitliche Bearbeitung der Radonthematik sicher zu stellen,

·                     die Erstellung und Betreuung der zentralen Radondatenbank, die neben Messdaten über die Radonkonzentration in Wohnräumen auch Informationen über Sanierungen enthalten wird, sowie

·                     die Information und Beratung der Bevölkerung sowie von BehördenvertreterInnen über Gesundheitsgefährdung und Schutzmaßnahmen.

 

Weiters wurde im Jahr 2006 vom BMLFUW in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Informationsbroschüre sowie eine Informations-CD über die Radonbelastung in Österreich erstellt. Die Broschüre wurde an alle österreichischen Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften verteilt.

 

Der Endbericht über das ÖNRAP-Projekt, die Radonbroschüre sowie die Radonpotenzialkarte können darüber hinaus von der Homepage des BMLFUW heruntergeladen werden (http://www.umweltnet.at/article/articleview/47451/1/19950).

 

Zurzeit sind bei der Österreichischen Fachstelle für Radon Tätigkeiten zur Erstellung einer leistungsfähigen Radondatenbank, die die bisherige auf Basis des ÖNRAP-Projektes eingerichtete Datenbank ersetzen wird, sowie einer Homepage zur Information der Bevölke­rung zum Thema Radon im Laufen. Sowohl Datenbank als auch Homepage werden voraussichtlich bis Mitte 2010 realisiert werden.

 

Zur Prognose der Radonbelastung von Neubauten ist die ÖNORM S 5280-2 „Radon – Technische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“ erstellt worden, die – ausgehend von einer Klassifizierung des Radonpotenzials – Angaben zu Art und Umfang von Vorsorgemaßnahmen je nach Potenzialklasse enthält.

 

 

Zu Frage 3:

 

Ausgehend von einigen Forschungsprojekten (zu nennen ist hiebei insbesondere das Projekt „Sanierung radonbelasteter Häuser“, das, koordiniert sowie weitgehend finanziert vom Land Oberösterreich und gefördert aus Mitteln der Wohnbauforschung des damaligen Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, im Jahr 1998 abgeschlossen worden ist) konnte in der jüngeren Vergangenheit viel Erfahrung bei der Sanierung von Häusern mit erheblich erhöhten Radonkonzentrationen gesammelt werden.

 

Auch bei der Österreichischen Fachstelle für Radon wurde entsprechendes Fachwissen gesammelt.

 

Die bisherigen Erfahrungen aus der Sanierung radonbelasteter Häuser führten letztendlich zur Erarbeitung der ÖNORM S 5280-3 „Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden“ im Jahr 2005, die unterschiedliche Techniken zur Reduktion der Radonkonzentration in Gebäuden detailliert beschreibt.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Zu nennen sind hier insbesondere die ÖNORM S 5280-2 „Radon – Technische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“ sowie die Richtlinie Nr. 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), das die Koordinierungs­plattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens darstellt. In Kapitel 8.2 („Strahlung“) dieser OIB-Richtlinie wird festgelegt, dass „Aufenthaltsräume so auszuführen sind, dass keine die Gesundheit der Benützer beeinträchtigende Strahlung aus Baumaterialien und aus dem Untergrund auftritt“. Als Maßnahme für die Erreichung dieses Zieles wird in den Erläuterungen zur gegenständlichen Richtlinie insbesondere die Anwendung der ÖNORM S 5200 „Radioaktivität in Baustoffen“ sowie der bereits angeführten ÖNORM S 5280-2 genannt.

 

Soweit dem BMLFUW bekannt ist, haben die meisten Bundesländer die Inhalte dieser OIB-Richtlinie bereits in ihre landesrechtlichen Bauvorschriften integriert oder stehen knapp vor diesem Schritt.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 10:

 

Wie einleitend dargelegt, ist die Einwirkung von Radon in Häusern auf die Allgemein­bevölkerung nicht Teil der strahlenschutzgesetzlichen Regelungen; die Durchführung von Messtätigkeiten in der Gemeinde Umhausen waren und sind daher nicht dem Kompetenz­bereich des BMLFUW zugeordnet. Bekanntermaßen wurden in der Gemeinde Umhausen nach Bekanntwerden der hohen Radonkonzentrationen umfangreiche Messungen im Auftrag des Landes Tirol und in der Folge Sanierungen hoch belasteter Häuser durchgeführt. Auch die Gemeinde Umhausen hat Messungen in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde beauftragt. Das BMLFUW verfügt aber über keine Informationen über weitere Radonmessungen in Umhausen aus den letzten Jahren.

 

Zu Frage 9:

 

Im Dezember 2007 wurde von Statistik Austria der „Österreichische Todesursachenatlas 1998/2004“ herausgegeben, der u.a. die Lungenkrebshäufigkeiten auf Bezirksebene, auch im Vergleich mit den Ergebnissen früherer Erhebungen, darstellt.

 

Es liegt allerdings nicht im Zuständigkeitsbereich des BMLFUW, die genannte Veröffentlichung zu bewerten.

 

Der Bundesminister: