7147/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0334-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7199/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ausgaben im Kabinett“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Für die Adaptierung einer Nasszelle im Bereich der Ministerräumlichkeiten sowie die Anschaffung eines Wandverbaus und zweier Sitzgelegenheiten wurde ein Betrag von rund 16.430 Euro seit dem 15. Jänner 2009 aufgewendet. Die ausgetauschte Einrichtung stammte aus dem Jahr 1971. Die Erneuerungen der Nasszelle wurden im Zuge einer Renovierung sämtlicher WC-Anlagen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz vorgenommen.

Zu 5:

Nachstehende Personen waren bzw. sind als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro beschäftigt:

Name

Funktion

Zeitraum

Grundlage

OStA Mag. Georg Krakow

Kabinettschef

ab 16.1.2009

RStDG

Mag. Katharina Swoboda

Pressesprecherin

15.12.2008 bis 31.1.2011

§ 36 VBG

Mag. Paul Hefelle

Persönlicher Mitarbeiter und Pressesprecher

ab 2.1.2009

§ 36 VBG

Mag. Birgit Ball-Bürger

Stellvertretende Kabinettschefin

ab 16.1.2009

Arbeitsleihvertrag

Dr. Johannes Rehulka

Stellvertretender Kabinettschef

ab 3.12.2008

§ 36 VBG

Mag. Cornelia Leitner

Persönliche Mitarbeiterin

15.12.2008 bis 28.2.2011

BDG 1979

Dr. Caroline Kindl

Persönliche Mitarbeiterin

ab 1.10.2010

§ 36 VBG

Mag. Gerald Fleischmann

Pressesprecher

ab 1.2.2011

§ 36 VBG

ADir Hofrat Otto Müller

Protokollchef

durchgehend

BDG 1979

 

Zu 6:

Im Hinblick auf eine Strukturverbesserung und einen effizienteren Ressourceneinsatz wurde im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz mit Wirkung vom 1. Juli 2010 eine Organisationsänderung umgesetzt, die nachstehende Ziele verfolgt:

a)    stärkere strategische Ausrichtung der Präsidialsektion,

b)    stärkere operative Ausrichtung der Sektion III und

c)    Schaffung von Synergien zwischen legislativen Maßnahmen und Einzelstrafsachen


Dazu wurden die folgenden strukturellen Änderungen vorgenommen:

zu a) die Eingliederung der für Bau- und Budgetangelegenheiten zuständigen Fachabteilung in die Präsidialsektion, die Einrichtung einer neuen Abteilung für Projekte, Strategien und Innovation (Abteilung Pr 8) sowie die Zusammenführung der gesamten sachlichen und personellen Ressourcenverantwortung für den Bereich der Zentralstelle in der Abteilung Pr 1;

zu b)  die Eingliederung der vormaligen Stabsstelle Strafvollzug in die Sektion III, die Einrichtung von Kompetenzzentren für Rechtsfürsorge sowie für Kinder und Jugendliche in der Abteilung III 4 und die Zusammenführung der Verwaltungs- und Personalangelegenheiten aller Richter/-innen und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in einer einzigen Fachabteilung (Abteilung III 5);

zu c) die Zusammenlegung der Straflegislativsektion (vormals Sektion II) und der Sektion Straf- und Gnadensachen (Sektion IV) sowie der Ausbau der Abteilung IV 5 zur zentralen Ansprechstelle für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen.

Begleitet wurde diese Organisationsänderung durch die Überführung des früheren Schreib- und Kanzleidienstes in eine umfassende Teamassistenz.

Zu 7:

Im Zeitraum 2. Juni 2010 bis 31. Jänner 2011 wurden an insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett Belohnungen in der Höhe von 405 Euro bis 1.360 Euro, insgesamt 7.025 Euro ausbezahlt. Eine individuelle Zuordnung der Auszahlungen an meine Mitarbeiter würde im Rahmen einer öffentlichen Anfragebeantwortung jedoch den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zuwiderlaufen, weshalb ich um Verständnis bitte, dass ich davon Abstand nehmen muss. Hinsichtlich des Zeitraumes ab 15. Jänner 2009 verweise ich auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 5419/J-NR/2010.


Zu 8:

Abgesehen von gelegentlichen Vortragstätigkeiten und der Abhaltung einer zweistündigen Pflichtübung an der Universität Wien werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Kabinetts keine Nebentätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen ausgeübt und insbesondere keine Aufsichtsratsmandate wahrgenommen.

 

. Februar 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)