7162/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

GZ: BMI-LR2220/0023-II/BK/3.3/2011

Wien, am      .  Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am
21. Dezember 2010 unter der Zahl 7226/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Drogensituation beim ‚Rave On Snow’-Festival“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

2009 wurden bei diesem Festival insgesamt 31 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) erstattet, davon 30 Anzeigen gemäß § 27/1 SMG und eine gemäß § 28/1 SMG.

Staatsangehörigkeit

Gesamt

Alter (Anzahl)

Österreich

17

16 (2); 22; 23 (3); 24; 25; 26 (2); 27; 28; 30 (2); 35; 37; 42

Deutschland

4

22; 23; 27; 35

Italien

2

21; 35

Belgien

5

19; 23 (2); 25; 26

Ungarn

1

30

Bosnien

1

22

Slowakei

1

24

 

Zu Frage 2:

2010 wurden insgesamt 57 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz erstattet, davon 55 Anzeigen gemäß § 27/1 SMG, und je eine gemäß §§ 27/2 bzw. 28/1 SMG.

Staatsangehörigkeit

Gesamt

Alter (Anzahl)

Österreich

30

17 (2); 18; 19 (3); 20 (2); 21 (4); 22 (6); 23 (2); 24; 26 (2); 27; 28 (2); 29; 31 (2); 36

Deutschland

16

19 (4); 20 (2); 21 (4); 23; 25; 26; 27; 31; 33

Italien

2

20 (2)

Belgien

5

21; 25; 27; 29; 30

Niederlande

3

21; 23; 25

Schweiz

1

29

 

Zu Frage 3:

Freitag, Samstag und Sonntag jeweils 11uniformierte Beamte.

 

Zu Frage 4:

Freitag 13, Samstag 12 und Sonntag 9 Beamte in Zivil.

 

Zu Frage 5:

Freitag und Samstag je 5 Beamte und Sonntag 18 uniformierte Beamte.

 

Zu Frage 6:

Freitag und Samstag je 17 Beamte und Sonntag 3 Beamte in Zivil.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Stundensatzes für den Exekutivdienst - sonstige Dienste gem. BGBl. II Nr. 126/2010 und auf Basis eines Sachkostenanteils von      12 % der Personalausgaben entsprechend Punkt 3.1. des Anhanges 1 der gem. § 14 Abs. 5 BHG erlassenen VO – BGBl. II Nr. 50/1999 betrugen die Kosten im Jahr 2009    € 25.002,21 und im Jahr 2010 € 25.703,44.

 

Zu Frage 9:

41 g         Kokain

95 g         Cannabiskraut

3 Stk.       Joints

2 Stk.       LSD-Trips

28 g         Amphetamine

47 Stk.     Ecstasy

 

Zu Frage 10:

2,5 g        Kokain

78 g         Cannabiskraut

14 g         Cannabisharz

28            Joints

1              LSD-Trip

107,5g     Amphetamine

233 Stk.   Ecstasy

11 g         Mephedron