7166/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.02.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0336-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7233/J-NR/2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in militärischen Liegenschaften“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 13:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport beantragt jährlich die Beistellung von Strafgefangenen zu Arbeitseinsätzen in militärischen Liegenschaften im gesamten Bundesgebiet (für alle Militärkommanden), für das Jahr 2011 im Umfang von 5.888 Arbeitstagen oder 45.393 Arbeitsstunden zum Tarif für Bundes, Landes und Gemeindedienststellen und gegen Ersatz anfallender Fahrtkosten. Diese Übereinkommen werden seit Jahrzehnten zum wechselseitigen Vorteil zwischen den beiden Ressorts abgeschlossen.
Strafgefangene dürfen gemäß § 126 StVG generell nur dann in gelockerter Form –etwa durch Ermöglichung eines solchen Freigangs – angehalten werden, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Lockerungen nicht missbrauchen werden. Diese Beurteilung ist jeweils individuell bezogen auf den aktuellen Status eines Insassen und die in Betracht kommende Tätigkeit zu treffen. Die zitierten Regelungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Einzelnen richten sich an dessen Organe und sind in erster Linie durch diese zu vollziehen; ihnen obliegt auch die Erteilung oder Nichterteilung von allfälligen Ausnahmegenehmigungen dazu oder Einfahrtsgenehmigungen in militärische Liegenschaften.
Bei der Auswahl der Freigänger wird seitens der Justizanstalten jedenfalls gemäß §126 StVG vorgegangen; die Entscheidung obliegt dem/r jeweiligen AnstaltsleiterIn. Ein Nachvollziehen jedes einzelnen Freigangs der vergangenen drei Jahre und dessen Abgleich mit den internen Regelungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport würde aufgrund der insgesamt großen Zahl – täglich mehrere hundert Freigänger – einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen.
Hinsichtlich des zu Tage getretenen Abstimmungsbedarfs zwischen den beteiligten Ressorts und einer Möglichkeit, die zitierten Regelungen allenfalls zu modifizieren, wurde seitens des Bundesministeriums für Justiz mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Kontakt aufgenommen. Unter einem wurden die Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten angewiesen, bis zu einer allfälligen Modifikation der internen Regelungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport Freigängerinnen und Freigänger für den Fall, dass sie den Kriterien des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nicht entsprechen sollten, umgehend abzuziehen.
. Februar 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)