7172/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 22. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0416-IK/1a/2010

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7292/J betreffend „Investitionsförderungen gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz“, welche die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 22. Dezember 2010 an mich richteten,  halte ich eingangs fest, dass der Beirat gemäß  § 14 Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz zur Beratung eingerichtet wurde. Dies umfasst u.a. die Abgabe einer Empfehlung, ob eingereichte Projekte nach mehrheitlicher Meinung dieses Gremiums förderungswürdig sind. Dem Beirat steht keine Gebarungsprüfung oder Prüfung der Abwicklungstätigkeit zu. Überdies wurden bis dato noch keine Förderverträge abgeschlossen.

 

Zu den einzelnen Fragen stelle ich fest:

 


Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Zwischen 26.6.2009 und 1.12.2010 sind 34 Ansuchen mit insgesamt 192 Projekten beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingelangt.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einlangens gereiht. Danach werden von der Abwicklungsstelle laufend Nachforderungen an Unterlagen vorgenommen. Einfluss auf die Reihung haben diese Nachforderungen nicht.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Überwiegend sind Projekte im Fernwärmebereich zur Förderung eingereicht worden; lediglich fünf Projekte sind dem Bereich Fernkälte zuzuordnen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Gesamtinvestitionssumme beträgt € 562.098.570.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Unter der Annahme, dass die förderbare Investitionssumme gleich der beantragten Investitionssumme ist, würde die Fördersumme für die eingereichten Projekte rund € 196 Mio. betragen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Nach den in den Förderanträgen enthaltenen Bauzeitplänen sind derzeit 26 Projekte in Bau.


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Verpflichtung zur Mitteilung der Fertigstellung wird im Fördervertrag festgelegt. Bis dato wurde jedoch noch kein Fördervertrag abgeschlossen. Die Mehrheit der Mitglieder des Beirates für Investitionszuschüsse hat sich bei der letzten Sitzung am 16. Dezember 2010 gegen eine konkrete Erörterung der vorliegenden Projekte ausgesprochen.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die Reihung erfolgt nach dem Kriterium des Einlangens der Ansuchen, womit der Transparenz und Objektivität ebenso bestmöglich Rechnung getragen wird wie den rechtsstaatlichen Grundsätzen.