7174/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0270-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7258/J vom 22. Dezember 2010 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
In den Jahren 2006 bis 2008 ereignete sich jeweils ein vollverschuldeter Unfall mit einem im Bundesministerium für Finanzen eingesetzten Dienstwagen im Sinne des § 9 Bundesbezügegesetz. Es handelte sich dabei jeweils um einen vom diensthabenden Chauffeur gelenkten Audi A8. Der dabei verursachte Schaden am Fahrzeug betrug 2006 € 983,47, im Jahr 2008 € 897,58; bei dem im Jahr 2007 verursachten Unfall entstand kein Schaden am Fahrzeug. Es waren jeweils keine Drittfahrzeuge beteiligt, auch wurden keine Personen verletzt oder gar getötet, womit keine Kosten für Personenschäden zu tragen waren.
In den Jahren 2009 und 2010 ereigneten sich keine Unfälle mit einem im Bundesministerium für Finanzen eingesetzten Dienstwagen im Sinne des § 9 Bundesbezügegesetz.
Mit freundlichen Grüßen