7177/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0272-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7311/J vom 22. Dezember 2010 der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 2., 4., 6. und 8.:
Die Entwicklung der SV- Beitragssätze in der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung konnte – auch aufgrund von umfangreichen Reformmaßnahmen – von 2000 bis heute weitgehend stabil gehalten werden:
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Bezeichnung |
Beitragssatz in % |
|
|
Beitragssatz in % |
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||
|
Krankenversicherung |
2000
5,90 |
2001
5,90 |
2002
5,90 |
2003
5,90 |
2004
5,90 |
2005
6,90 |
2006
6,90 |
2007
6,90 |
2008
7,05 |
2009
7,05 |
2010
7,05 |
2011
7,05 |
|
||||||||||
|
Zusatzbeitrag in der KV |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
|
||||||||||
|
Ergänzungsbeitrag i.d.KV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0,10 |
0,10 |
0,10 |
0,10 |
0,10 |
0,10 |
0,10 |
0,10 |
|
||||||||||
|
Betriebshilfebeitrag |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
0,40 |
|
||||||||||
|
Unfallversicherung |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
1,90 |
|
||||||||||
|
Pensionsversicherung a) Pflichtversicherung |
14,00 |
14,50 |
14,50 |
14,50 |
14,50 |
14,50 |
14,75 |
15,00 |
15,00 |
15,00 |
15,00 |
15,25 |
|
||||||||||
|
b) Weiterversicherung |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
22,80 |
|
||||||||||
Zu 1., 3., 5. und 7.:
Das Budgetbegleitgesetz 2011 sieht folgende Änderung der PV-Beitragssätze für die Jahre 2011 - 2014 vor:
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Beitragssätze in % |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
|
15,25 |
15,50 |
15,75 |
16,00 |
Da die Regelung unbefristet ist, wird der Beitragssatz im Jahr 2015 weiterhin 16 % betragen.
Hinsichtlich der Beitragssätze in der bäuerlichen UV ist Folgendes festzuhalten:
Der im Budgetbegleitgesetz 2011 normierte Wegfall des Bundesbeitrages zur bäuerlichen UV wird im Bewusstsein der Erfordernisse der bäuerlichen Lebenswelt in den Jahren 2011 und 2012 durch Auflösung der Rücklagen der SVB und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - durch eine Erhöhung der Beitragsätze kompensiert. Vielmehr wird der Wegfall des Bundesbeitrags nun zum Anlass genommen, ehestens eine Neupositionierung der bäuerlichen Unfallversicherung zu erreichen. Es soll daher die bäuerliche Unfallversicherung im Laufe des Jahres 2011 – unter Einbindung der Sozialpartner und der zuständigen Ministerien inhaltlich und organisatorisch neu überarbeitet werden.
Die Beitragssätze in der bäuerlichen KV haben durch das Budgetbegleitgesetz keine Änderung erfahren.
Zu 9.:
Diesbezüglich liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Zahlen vor.
Zu 10.:
Die zentrale Aufgabe der österreichischen Bundesregierung besteht in der nachhaltigen Sicherung der Stabilität des Bundeshaushaltes. Die Notwendigkeit einer verantwortungs-bewussten Budgetpolitik zwingt derzeit zu Einschnitten in allen Budgetbereichen. Umfassende Korrekturmaßnahmen sind einerseits im Hinblick auf das Ziel einer langfristigen Sicherung unseres Sozial- und Gesundheitssystems für künftige Generationen erforderlich, andererseits ist ein stabiler Bundeshaushalt nicht zuletzt eine Verpflichtung gegenüber Europa und unserer gemeinsamen Währung.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, auch im Bereich der bäuerlichen Bevölkerung Anpassungen durchzuführen. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass es im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 durchaus auch zu Verbesserungen für die bäuerliche Personengruppe gekommen ist. In diesem Zusammenhang wäre beispielsweise die stufenweise Absenkung des fiktiven Ausgedinges in den Jahren 2011 bis 2014 von 20% auf 15% zu erwähnen, die sich mit nicht unbeträchtlichen Mehraufwendungen in der Pensionsversicherung von 3,5 Mio. € im Jahr 2011, 7 Mio. € im Jahr 2012, 14 Mio. € im Jahr 2013 und 17,5 Mio. € im Jahr 2014 niederschlägt.
Zu 11.:
Dazu kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen mangels Zuständigkeit keine Aussage getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen