718/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.03.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0003-I/PR3/2009
DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Auer, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Februar 2009 unter der Nr. 907/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?
Ø Welche Initiativen werden Sie setzen, um die schweren Unfallfolgen bei Fahrzeugbränden in Zukunft zu minimieren?
Wie schon mein Amtsvorgänger Werner Faymann in seiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 949/J festgestellt hat, sind die Expert/innen des Ressorts skeptisch, ob mit einem im Fahrzeug mitgeführten und daher relativ kleinen Handfeuerlöscher Fahrzeugbrände tatsächlich wirkungsvoll bekämpft werden können. Auch mir erscheint es sinnvoller, wenn generell Maßnahmen zur Unfallvermeidung gesetzt werden, damit es gar nicht zu solchen Unfallfolgen kommen kann.
Zu Frage 3:
Ø In Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Russland und in der Türkei ist das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht, in Dänemark, Norwegen, und Schweden wird es empfohlen. Sehen Sie auch in Österreich die Notwendigkeit bzw. die Möglichkeit für eine gesetzlich verpflichtende Regelung zum Mitführen eines Handfeuerlöschers im Auto?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht?
Die verpflichtende Ausrüstung aller Neufahrzeuge mit Handfeuerlöschern als Zulassungsvoraussetzung ist nicht möglich, da eine solche Voraussetzung in der EU-Gesamtbetriebserlaubnisrichtlinie derzeit nicht vorgesehen ist und somit ein Handelshemmnis geschaffen werden würde.
Daher bliebe nur die Möglichkeit, das Mitführen eines Handfeuerlöschers im Kraftfahrzeug als Verhaltensvorschrift für den/die Lenker/in vorzuschreiben.
Eine derartige Verpflichtung ist insofern problematisch, als eine gesetzliche Bestimmung zum verpflichtenden Mitführen eines Feuerlöschers allein nicht ausreichen würde. Es müssten die Kraftfahrzeuglenker/innen auch in der Handhabung der Feuerlöscher entsprechend unterwiesen werden. Weiters wäre auch die ordnungsgemäße Wartung des Gerätes vorzuschreiben und zu kontrollieren.
Zu Frage 4:
Ø Welche Möglichkeiten sehen Sie, um etwa bei Neuwagen die Ausstattung mit Handfeuerlöscher bzw. dem Einbau eines automatischen Löschsystems durch eine Initiative der EU-Kommission europaweit gesetzlich zu regeln?
Wie schon in meiner Beantwortung zu Fragepunkt 3 ausgeführt, ist die verpflichtende Ausrüstung aller Neufahrzeuge mit Handfeuerlöschern als Zulassungsvoraussetzung nicht möglich, da eine solche Voraussetzung in der EU-Gesamtbetriebserlaubnisrichtlinie derzeit nicht vorgesehen und auch nicht geplant ist. Auch hinsichtlich des Einbaues eines automatischen Löschsystems gibt es auf EU-Ebene noch keine Überlegungen.
Zu Frage 5:
Ø Sehen Sie zudem die Möglichkeit zwecks sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung gemeinsam mit den Feuerwehren durchzuführen?
Wenn ja, wann kann diese eingeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Der Umfang der Fahrschulausbildung wurde in letzter Zeit tendenziell reduziert, um die Erlangung des Führerscheines effizient und wirtschaftlich zu gestalten. Die Vorschreibung einer Löschausbildung als Zusatzausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung würde dem entgegenwirken.