7192/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Dezember 2010 unter der Zl. 7284/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „dem europäischen diplomatischen Dienst" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) unterstützt die Hohe Vertreterin bei der Erfüllung ihres Auftrags. Die Hohe Vertreterin leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, erarbeitet Vorschläge zur Festlegung dieser Politik, die sie im Auftrag des Rates durchführt, und sorgt für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union. Darüber hinaus unterstützt der EAD die Hohe Vertreterin in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ und als Vizepräsidentin der Kommission bei ihren diesbezüglichen
Aufgaben. Der EAD unterstützt auch den Präsidenten des Europäischen Rates, den Präsidenten der Kommission und die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben im Bereich der Außenbeziehungen. Darüber hinaus arbeitet der EAD mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretariat des Rates und den Dienststellen der Kommission zusammen.
Zu Frage 2:
Es werden mit der Einführung des EAD keine nationalen österreichischen Kompetenzen abgegeben, da die Schaffung des Amts des Hohen Vertreters und die Errichtung des EAD weder die vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bestehenden Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Formulierung und Durchführung ihrer Außenpolitik noch ihre nationale Vertretung in Drittländern und internationalen Organisationen berühren. Die Hohe Vertreterin übt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ aus und die Delegationen der Union vertreten die Union in Drittstaaten und bei internationalen Organisationen nach außen. Diese Aufgaben im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurden vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon von der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft beziehungsweise von deren Vertretungsbehörden wahrgenommen.
Zu Frage 3:
Die Einführung des EAD ist in Art. 27 des von Österreich ratifizierten Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon vorgesehen. Auf diesem basiert der Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes.
Zu Frage 4:
Die Kosten für den Europäischen Auswärtigen Dienst werden aus dem EU-Haushalt bestritten und belaufen sich für 2011 auf insgesamt 475,8 Mio. Euro. Der überwiegende Teil dieser Kosten, 441,4 Mio. Euro, ist bereits vor Errichtung des EAD für die bisher bestehenden Strukturen im Bereich der Außenbeziehungen in der Europäischen Kommission und im General Sekretariat des Rates aufgewendet worden, die nunmehr in den EAD übergeführt worden sind. Die permanente Übernahme der Außenvertretung der Union in jenen Bereichen, die davor von der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft wahrgenommen wurde, erfordert eine vergleichsweise geringe Personalaufstockung um 118 Posten im Stellenplan sowie um 70 Vollzeitäquivalente, die zu Mehrkosten von insgesamt 34,4 Mio. Euro führt. Diese Mehrkosten finden in der geltenden Finanziellen Vorausschau Bedeckung.