7195/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0344-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 7315/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten elektronisch überwachter Hausarrest“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Am 24. Dezember 2010 waren 76 Insassen im elektronisch überwachten Hausarrest (in der Folge: eüH) angehalten.

Zu 2:

Die Entwicklung ist im Fluss und ich hoffe, dass im Laufe des Jahres eine Zahl von 300 Personen im eüH erreicht werden kann und im Jahr 2011 eine weitere Steigerung eintreten wird.

Zu 3, 3.1, 3.2:

Derartige Anträge im Zusammenhang mit Untersuchungshaft (U-Haft)werden weder in der Integrierten Vollzugsverwaltung noch in der Verfahrensautomation Justiz erfasst, sodass  mir  nur  eingeschränkt  Informationen  dazu  zur Verfügung stehen. Der Verein


Neustart hat bisher 17 Erhebungsersuchen im Zusammenhang mit Hausarrest-Anträgen von Untersuchungshäftlingen erhalten. Zwei Genehmigungen von U-Haft in Form des eüH sind in Rechtskraft erwachsen.

Zu 4, 4.1, 4.2:

Bis zum Stichtag 19. Jänner 2011 wurden 386 Anträge auf eüH zur Verbüßung von Strafhaft gestellt, 123 dieser Anträge genehmigt und 91 dezidiert abgelehnt. In vielen der übrigen Fälle sind Verbesserungsverfahren fruchtlos verlaufen oder Erhebungsergebnisse noch ausständig. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: Keine geeignete Beschäftigung, ungünstige Prognose, zu lange Reststrafe.

Zu 5:

Im Dezember 2010 mussten zwei Personen im Zusammenhang mit Alkoholisierung aus dem eüH als Haftform genommen werden.

Zu 6:

Seit dem Beginn des eüH (1. September 2010) bezahlen (bezahlten) 21 Insassen den Höchstsatz von täglich 22 Euro für Betreuung und Technik (September 1, Oktober 4, November 7, Dezember 9). Im selben Zeitraum waren 15 Insassen zur Gänze von einem Kostenbeitrag befreit (Oktober 6, November 4, Dezember 5). Im Durchschnitt waren von den Strafhäftlingen bislang rund 9,4 Euro pro Tag zu entrichten.

Zu 7:

Die Kosten für die vorausgegangenen Modellversuche der Jahre 2006 bis 2008 haben sich auf rund 300.000 Euro belaufen (Begleitforschung, Technik, Betreuung und Beschaffung etc.).

Zu 8:

Die Einmalkosten für die Einführung des eüH haben rund 230.000 Euro betragen (205.000 Euro Basisabgeltung Lizenz, Installation, Aufbau, Einschulung, Begleitung; 26.000 Euro Ausschreibung und Vergabe [BBG]; 2.200 Euro IT-Infrastruktur [BRZG]).

Zu 9:

Die Miete für Basisstationen und Fußfesseln hängt von der Anzahl der Geräte ab und liegt derzeit bei rund 6.000 Euro pro Monat. Für die ersten vier Monate an Erhebungs- und Betreuungsleistungen einschließlich Organisations- und Schulungsaufwand, Implementierungskosten etc. durch NEUSTART wurde ein Betrag von pauschal 190.000 Euro geleistet.


Zu 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2:

Die Aufsichtsprofile werden vom Verein NEUSTART mit dem Insassen vorbereitet und von der Vollzugsbehörde (Anstaltsleiter bzw. in deren/dessen Namen) genehmigt. Die Einschulung ist zunächst durch die MitarbeiterInnen der Aufsichtszentrale erfolgt; der im laufenden Betrieb entstehende Erfahrungsschatz wird laufend abgestimmt und innerhalb der beteiligten Organisationen mitgeteilt. Sowohl für die AnstaltsleiterInnen als auch die MitarbeiterInnen des Vollzugsbereichs wurden eigene Schulungen durch die Dienstbehörden durchgeführt. Seitens des Vereins Neustart stehen 55 geschulte Mitarbeiter für die Erstellung der Aufsichtsprofile und Sozial- und Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung; derzeit ist kein weiterer Bedarf an Schulungsveranstaltungen bekannt. Es findet aber ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch statt. Zu dem auf Seiten des Vereins Neustart entstandenen Betreuungsaufwand liegen mir in zeitlicher Hinsicht keine Informationen vor.

Zu 12, 12.1, 12.2:

Es sind 24 (Wien 11, Niederösterreich 8, Steiermark 1, Oberösterreich 2, Kärnten 1, Salzburg 1) Personen für die Überwachung und Alarmbearbeitung eingeschult. Weitere Schulungen werden nach Maßgabe des Hinzutretens noch ungeschulter Bediensteter bzw. eines Schulungsbedarfs stattfinden. Für die Schulungen im September 2010 sind (gesondert) ausschließlich Reisekosten im Betrag von rund 1.070 Euro angefallen. Die Schulungen selbst waren durch die pauschalierten Anlaufkosten gedeckt.

Zu 13, 13.1, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 21.1, 21.2, 21.3, 21.4, 22:

Derzeit – bis voraussichtlich Anfang März 2011 – wird der Tagdienst von Mitarbeitern der IT-Administration wahrgenommen. Für den Nachtdienst werden auch geschulte Mitarbeiter anderer Dienststellen herangezogen. Langfristig sollen für den Tag- und Nachtdienst (7*24 Stunden) acht Justizwachebeamte und für den Nachtdienst weitere sechzehn Justizwachebeamte alternierend eingesetzt werden. Aus welchen Bundesländern und Bereichen die acht primär mit dieser Aufgabe zu betrauenden BeamtInnen stammen werden, kann noch nicht beantwortet werden, weil Interessentensuche und Auswahl noch nicht abgeschlossen sind; Meldungen konnten bis Ende Jänner 2011 erfolgen. Bei den Schulungsmaßnahmen konnte daher darauf noch keine Rücksicht genommen werden, vielmehr war die Funktionalität per 1. September 2010 sicherzustellen. Die Bediensteten sollen auch künftig der Verwendungsgruppe E2a angehören. Die Projektarbeitsplätze wurden als solche nicht durch das Justizressort, sondern durch das Bundeskanzleramt bewertet. Die definitive Arbeitsplatzbewertung  über  den  Projektzeitraum  hinaus  obliegt ebenso wie jene aller


anderen Arbeitsplätze, wie z.B. jener von Abteilungskommandanten, ebenfalls dem Bundeskanzleramt.

Zu 14:

Die Personen, die derzeit in der Überwachungszentrale die Überwachung und Alarmbearbeitung durchführen, sind Mitarbeiter des Strafvollzuges, die schon seit mehreren Jahren in der IT-Administration auf Zuteilungsbasis Dienst verrichten. Ergänzt werden diese Mitarbeiter – insbesondere für den Nachtdienst – durch freiwillig gemeldete Bedienstete durchwegs von Wiener Dienststellen.

Zu 15:

Unterschiede ergeben sich ausschließlich durch einen allfälligen Anspruch auf Reisegebühren, der sich wiederum nach der Reisegebührenvorschrift richtet und von individuellen Merkmalen des betroffenen Bediensteten abhängt (Zuteilungsdauer, Familienstand etc).

 

 

 

Februar 2011

 

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)