7200/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0010-I/4/2011
Wien, am 22. Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Dezember 2010 unter der Nr. 7308/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Versäumnisse bei der Inanspruchnahme von EU-Mitteln gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 und 11:
Ø Warum erfolgten im Bereich der Strukturprogramme in den Jahren 2007 und 2008 keine Zwischenzahlungen?
Ø Warum legte Österreich bis Ende 2008 nur 6 Beschreibungen bzw. Bewertungen statt den insgesamt 11 genehmigten operationellen Programmen vor?
Ø Wie viele und welche davon wurden von der Europäischen Kommission genehmigt?
Ø Wie kam es dazu, dass Österreich 2008 mit 258% Abweichung der tatsächlichen von den geplanten Rückflüssen den EU-weit schlechtesten Wert hatte? (der EU-Durchschnitt lag bei 27% !!!)
Ø Warum nahm Österreich bis Ende 2008 nur 5% der für den Zeitraum 2007 – 2013 zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel in Anspruch?
Ø Warum hat Österreich nur 36 anstatt der zur Verfügung stehenden 129 Millionen Euro aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds abgerufen?
Die Befürchtungen, die auf einem Bericht des Österreichischen Rechnungshofes basieren, wonach Österreich EU-Mittel verlieren könnte, sind unbegründet. Der Rechnungshof hatte bei seinem Bericht über eine Prüfung im Jahr 2008 offenbar übersehen, dass die Umsetzung der EU-Programme in Österreich unter Nutzung der Vorschüsse von der EU (in Höhe von 7,5% der EU-Programm-Mittel), dem Bund und den Ländern längst gestartet war. Die Stellung von Zwischenzahlungsanträgen an die Kommission war daher für das Jahr 2008 gar nicht erforderlich.
Im Übrigen erfolgte die Ausarbeitung der auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 erforderlichen Beschreibungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die dafür zuständigen Verwaltungsbehörden für die EU-Programme in Österreich (für den EFRE: die Bundesländer) besonders sorgfältig und stellte eine erhebliche Qualitätsverbesserung im Hinblick auf Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten dar. Das führte dazu, dass die von Österreich vorgelegten Beschreibungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durchwegs ohne Einwände von der Europäischen Kommission bis Ende 2009 in kürzester Zeit genehmigt werden konnten. Erst danach konnten Zwischenzahlungsanträge von der Kommission behandelt bzw. weitere EU-Zahlungen an Österreich erfolgen. Das wurde ab 2009 dafür mit umso größerem Schwung nachgeholt.
Soweit die Fragen den Europäischen Sozialfonds betreffen, stellt dies keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes dar.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Ø Wie wird Österreich den "Rückstau" von EU-Mitteln abbauen?
Ø Sind bereits EU-Mittel verloren gegangen?
Ø Wenn ja, wie viel und warum?
Österreich hat für die laufende EU-Finanzperiode € 680 Mio. aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) zugesagt bekommen. 40% dieser Mittel wurden bereits für konkrete Projekte genehmigt, 21% der EFRE-Mittel wurden bereits von der EU-Kommission an Österreich überwiesen. Österreich liegt damit im Spitzenfeld der 27 EU-Mitgliedstaaten (durchschnittliche Mittelausschöpfung: 10,5%). Die laufende EU-Finanzperiode umfasst die Jahre 2007 - 2013; in diesem Zeitraum finanzierte Projekte können bis 2015 umgesetzt und abgerechnet werden.
Österreich behauptet diesen Spitzenplatz bei der EU-Mittelausschöpfung seit vielen Jahren. Dies wurde vom zuständigen EU-Kommissar Dr. Hahn auch vor wenigen Monaten wieder bestätigt. Die österreichischen EFRE-Programme der Periode
2000 - 2006 waren die ersten, die bei der EU-Kommission zur Endabrechnung eingereicht wurden. Insgesamt konnte der in der letzten Finanzperiode für Österreich verfügbare Finanzrahmen zu über 99% ausgenutzt werden. Die Mehrzahl der österreichischen Programme erreichte eine Mittelausschöpfung von 100%.
Zu den Fragen 9 und 10:
Ø Werden EU-Mittel verloren gehen?
Ø Wenn ja, wie viel und warum?
Für die EU-Programmperiode 2007 - 2013 ist anzunehmen, dass laut aktuellen Informationen der programmverantwortlichen Verwaltungsbehörden, die ihrerseits ständig in engem Kontakt mit den zuständigen Bundes- und Landesförderstellen stehen, mit keinen Beeinträchtigungen bei der Umsetzung der EU-Programme, die zu einem Verlust von Mitteln aus dem Europäischen Regionalfonds für Österreich führen könnten, zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen