7200/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0010-I/4/2011

Wien, am 22. Februar 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Dezember 2010 unter der Nr. 7308/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Versäumnisse bei der Inanspruchnahme von EU-Mitteln gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 und 11:

Ø  Warum erfolgten im Bereich der Strukturprogramme in den Jahren 2007 und 2008 keine Zwischenzahlungen?

Ø  Warum legte Österreich bis Ende 2008 nur 6 Beschreibungen bzw. Bewertungen statt den insgesamt 11 genehmigten operationellen Programmen vor?

Ø  Wie viele und welche davon wurden von der Europäischen Kommission geneh­migt?

Ø  Wie kam es dazu, dass Österreich 2008 mit 258% Abweichung der tatsächlichen von den geplanten Rückflüssen den EU-weit schlechtesten Wert hatte? (der EU-Durchschnitt lag bei 27% !!!)

Ø  Warum nahm Österreich bis Ende 2008 nur 5% der für den Zeitraum 2007 – 2013 zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel in Anspruch?

Ø  Warum hat Österreich nur 36 anstatt der zur Verfügung stehenden 129 Millionen Euro aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds abgerufen?

 


Die Befürchtungen, die auf einem Bericht des Österreichischen Rechnungshofes ba­sieren, wonach Österreich EU-Mittel verlieren könnte, sind unbegründet. Der Rech­nungshof hatte bei seinem Bericht über eine Prüfung im Jahr 2008 offenbar überse­hen, dass die Umsetzung der EU-Programme in Österreich unter Nutzung der Vor­schüsse von der EU (in Höhe von 7,5% der EU-Programm-Mittel), dem Bund und den Ländern längst gestartet war. Die Stellung von Zwischenzahlungsanträgen an die Kommission war daher für das Jahr 2008 gar nicht erforderlich.

 

Im Übrigen erfolgte die Ausarbeitung der auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 erforderlichen Beschreibungen der Ver­waltungs- und Kontrollsysteme durch die dafür zuständigen Verwaltungsbehörden für die EU-Programme in Österreich (für den EFRE: die Bundesländer) besonders sorg­fältig und stellte eine erhebliche Qualitätsverbesserung im Hinblick auf Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten dar. Das führte dazu, dass die von Österreich vorgelegten Be­schreibungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durchwegs ohne Einwände von der Europäischen Kommission bis Ende 2009 in kürzester Zeit genehmigt werden konnten. Erst danach konnten Zwischenzahlungsanträge von der Kommission be­handelt bzw. weitere EU-Zahlungen an Österreich erfolgen. Das wurde ab 2009 da­für mit umso größerem Schwung nachgeholt.

 

Soweit die Fragen den Europäischen Sozialfonds betreffen, stellt dies keinen Gegen­stand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes dar.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Wie wird Österreich den "Rückstau" von EU-Mitteln abbauen?

Ø  Sind bereits EU-Mittel verloren gegangen?

Ø  Wenn ja, wie viel und warum?

 

Österreich hat für die laufende EU-Finanzperiode € 680 Mio. aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) zugesagt bekommen. 40% dieser Mittel wur­den bereits für konkrete Projekte genehmigt, 21% der EFRE-Mittel wurden bereits von der EU-Kommission an Österreich überwiesen. Österreich liegt damit im Spitzen­feld der 27 EU-Mitgliedstaaten (durchschnittliche Mittelausschöpfung: 10,5%). Die laufende EU-Finanzperiode umfasst die Jahre 2007 - 2013; in diesem Zeitraum fi­nanzierte Projekte können bis 2015 umgesetzt und abgerechnet werden.

 


Österreich behauptet diesen Spitzenplatz bei der EU-Mittelausschöpfung seit vielen Jahren. Dies wurde vom zuständigen EU-Kommissar Dr. Hahn auch vor wenigen Monaten wieder bestätigt. Die österreichischen EFRE-Programme der Periode

2000 - 2006 waren die ersten, die bei der EU-Kommission zur Endabrechnung ein­gereicht wurden. Insgesamt konnte der in der letzten Finanzperiode für Österreich verfügbare Finanzrahmen zu über 99% ausgenutzt werden. Die Mehrzahl der öster­reichischen Programme erreichte eine Mittelausschöpfung von 100%.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  Werden EU-Mittel verloren gehen?

Ø  Wenn ja, wie viel und warum?

 

Für die EU-Programmperiode 2007 - 2013 ist anzunehmen, dass laut aktuellen In­formationen der programmverantwortlichen Verwaltungsbehörden, die ihrerseits ständig in engem Kontakt mit den zuständigen Bundes- und Landesförderstellen ste­hen, mit keinen Beeinträchtigungen bei der Umsetzung der EU-Programme, die zu einem Verlust von Mitteln aus dem Europäischen Regionalfonds für Österreich füh­ren könnten, zu rechnen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen