7204/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

 

GZ: BMI-LR2220/0048-II/10/c/2011

Wien, am        . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben am
22. Dezember 2010 unter der Zahl 7290/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neuer Polizeistützpunkt in St. Johann im Pongau“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Bereits nach der Zusammenführung der Wachkörper und der damit zusammenhängenden Neuordnung des exekutiven Diensthundewesens wurde die Region St. Johann im Pongau als strategisch geeigneter Standort für eine Polizeidiensthundeinspektion vom Landespolizeikommando Salzburg und von der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres beurteilt. Daher wurde vom Bundesministerium für Inneres die Errichtung einer solchen im Raum St. Johann in Aussicht gestellt. Im Juni 2009 wurde das Landespolizeikommando Salzburg beauftragt, eine konkrete Objektsuche vorzunehmen.

 

Zu Frage 2:

Da die Inbetriebnahme von der Verfügbarkeit eines konkreten, wirtschaftlich vertretbaren und dienstbetrieblich geeigneten Objektes abhängig ist, wurde kein genauer Zeitpunkt geplant.


 

Zu Frage 3:

In Ermangelung eines geeigneten konkreten Objektes bzw. Projektstandortes respektive einer vertraglichen Einigung mit einem möglichen Bestandgeber konnte das Vorhaben bisher noch nicht umgesetzt werden.

 

Zu den Fragen 4, 12 bis 14:

8 Diensthundeführer.

 

Zu Frage 5:

Diese Beamten werden dort die routinemäßigen Aufgaben einer Polizeidienst-hundeinspektion, wie zB die Durchführung der landesweit koordinierten Diensthundestreifen und der anfallenden ad hoc Diensthundeeinsätze (insbesondere Fährten- und Suchhundeeinsätze), Durchführung von  Einsätzen im Zusammenwirken mit anderen Dienststellen, Einsatzeinheiten und Einsatzorganisationen, wahrnehmen.

 

Zu Frage 6:

Sobald ein dienstbetrieblich und wirtschaftlich vertretbares Objekt verfügbar ist.

 

Zu den  Fragen 7 bis 10:

Es sind 8 zusätzliche Planstellen (1 E2a/4-, 1 E2a/3- und 6 E2b-Planstellen) für das Landespolizeikommando Salzburg vorgesehen.

 

Zu Frage 11:

Die Unterbringung wird in dem für am besten geeignet erscheinenden Objekt im Raum St. Johann erfolgen.