7204/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0048-II/10/c/2011
Wien, am . Februar 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben am
22. Dezember 2010 unter der Zahl 7290/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „neuer Polizeistützpunkt in St.
Johann im Pongau“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bereits nach der Zusammenführung der Wachkörper und der damit zusammenhängenden Neuordnung des exekutiven Diensthundewesens wurde die Region St. Johann im Pongau als strategisch geeigneter Standort für eine Polizeidiensthundeinspektion vom Landespolizeikommando Salzburg und von der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres beurteilt. Daher wurde vom Bundesministerium für Inneres die Errichtung einer solchen im Raum St. Johann in Aussicht gestellt. Im Juni 2009 wurde das Landespolizeikommando Salzburg beauftragt, eine konkrete Objektsuche vorzunehmen.
Zu Frage 2:
Da die Inbetriebnahme von der Verfügbarkeit eines konkreten, wirtschaftlich vertretbaren und dienstbetrieblich geeigneten Objektes abhängig ist, wurde kein genauer Zeitpunkt geplant.
Zu Frage 3:
In Ermangelung eines geeigneten konkreten Objektes bzw. Projektstandortes respektive einer vertraglichen Einigung mit einem möglichen Bestandgeber konnte das Vorhaben bisher noch nicht umgesetzt werden.
Zu den Fragen 4, 12 bis 14:
8 Diensthundeführer.
Zu Frage 5:
Diese Beamten werden dort die routinemäßigen Aufgaben einer Polizeidienst-hundeinspektion, wie zB die Durchführung der landesweit koordinierten Diensthundestreifen und der anfallenden ad hoc Diensthundeeinsätze (insbesondere Fährten- und Suchhundeeinsätze), Durchführung von Einsätzen im Zusammenwirken mit anderen Dienststellen, Einsatzeinheiten und Einsatzorganisationen, wahrnehmen.
Zu Frage 6:
Sobald ein dienstbetrieblich und wirtschaftlich vertretbares Objekt verfügbar ist.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Es sind 8 zusätzliche Planstellen (1 E2a/4-, 1 E2a/3- und 6 E2b-Planstellen) für das Landespolizeikommando Salzburg vorgesehen.
Zu Frage 11:
Die Unterbringung wird in dem für am besten geeignet erscheinenden Objekt im Raum St. Johann erfolgen.