7213/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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GZ: BMI-LR2220/0028-II/BK/3.2/2011 |
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Wien, am . Februar 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Hagen, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Dezember 2010 unter der Zahl 7325/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Diebstähle in der Vorweihnachtszeit in Wien" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Angezeigte Fälle Wien 2010 |
November |
Dezember |
§ 128 StGB |
132 |
119 |
§ 127 StGB |
5.910 |
5.605 |
§ 130 StGB |
200 |
205 |
Gesamt |
6.242 |
5.929 |
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Angezeigte Fälle Wien 2010 |
November |
Dezember |
Taschen-/Trickdiebstahl in öffentlichen Verkehrsmitteln |
752 |
781 |
Taschen-/Trickdiebstahl an anderen öffentlichen Orten |
894 |
867 |
Taschen-/Trickdiebstahl in Geschäften |
756 |
663 |
Taschen-/Trickdiebstahl in Wohnobjekten |
73 |
38 |
Gesamt |
2.475 |
2.349 |
Zu Frage 2:
Angezeigte Fälle Wien |
Jahr 2010 |
Jahres- |
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben |
22.821 |
1.902 |
Strafbare Handlungen gegen die Freiheit |
6.257 |
521 |
Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen |
156.562 |
13.047 |
Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit |
1.199 |
100 |
Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr |
2.917 |
243 |
Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB |
9.198 |
767 |
Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen |
8.610 |
718 |
Gesamtkriminalität |
207.564 |
17.297 |
Zu Frage 3:
Auf den Christkindlmärkten, in den Einkaufsstraßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wurden zusätzliche Streifen uniformierter Exekutivbediensteter zu präventiven Zwecken angeordnet. Am Christkindlmarkt am Wiener Rathausplatz und an anderen Örtlichkeiten wurden auch zivile Exekutivbedienstete mit dem Ziel, Taschendiebe zu observieren und auf frischer Tat festzunehmen, eingesetzt. Der Kräfteeinsatz wurde aufgrund laufender Analysen der strafbaren Handlungen ständig den jeweiligen Bedürfnissen angepasst.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu den Fragen 5 und 6:
576 Exekutivbedienstete wurden zusätzlich eingesetzt.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Verdeckte Ermittler sind für die Bekämpfung besonderer Erscheinungsformen der Schwerkriminalität nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen vorgesehen. Das Wesen des verdeckten Ermittlers ist das Einholen von Auskünften ohne Hinweis auf seine amtliche Tätigkeit. Für die Bekämpfung der Taschendiebstahlskriminalität ist der Einsatz verdeckter Ermittler keine geeignete Maßnahme. Aus diesem Grund wurden zivile Exekutivbedienstete mit dem Ziel, Taschendiebe zu observieren und auf frischer Tat festzunehmen, eingesetzt.
Zu Frage 9:
Es wurden insgesamt acht Tätergruppen (jeweils drei oder vier Personen) nach der Begehung von Taschendiebstählen ausgeforscht und 24 Beschuldigte festgenommen. 12 weitere Tätergruppen wurden im Zusammenhang mit Ladendiebstählen ausgeforscht.