7219/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grillitsch und KollegInnen haben am 22. Dezember 2011 unter der Nr. 7250/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend zukünftiger Gütertransport auf der Schiene gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5, 8, 9 und 11 bis 13:
Ø Welche Auswirkungen auf den Straßenverkehr erwartet das BMVIT durch das voraussichtlich stark erhöhte LKW-Aufkommen, das durch die vorgesehenen Maßnahmen der Österreichischen Bundesbahnen bzw. RCA AG provoziert wird, in den nächsten Jahren?
Ø Welche zusätzlichen THG-Emissionen werden durch diese Verlagerung von Gütertransporten von der Schiene auf die Straße in Österreich seitens des BMVIT erwartet?
Ø Welche Maßnahmen setzt das BMVIT, damit nicht aufgrund der zu erwartenden stark steigenden Transportkosten die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Forst- und Holzwirtschaft gefährdet wird?
Ø Welche konkreten Maßnahmen setzt das BMVIT, um den Trend des abnehmenden Anteils des Schienengüterverkehrs im Modal Split wieder umzukehren?
Ø Was haben Sie geplant, um auch in Zukunft eine ausreichende, nachhaltige und effiziente Bahninfrastruktur für den Gütertransport sicherstellen zu können?
Ø Welcher Kostensteigerung sind die RCA AG durch andere Tochtergesellschaften der ÖBB, wie z.B. der Infrastruktur ausgesetzt?
Ø Wie sind diese Kostensteigerungen zu erklären?
Ø Ist eine weitere Anhebung des Infrastrukturbenützungsentgelts vorgesehen?
Ø Wenn ja, wie sind diese Kostensteigerungen zu erklären?
Ø Mit welchen konkreten Aufgaben werden die Österreichischen Bundesbahnen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Leistungen beauftragt und welche finanziellen Mittel sind dafür konkret vorgesehen?
Die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Straße auf die Schiene ist eine der wesentlichen verkehrspolitischen Zielsetzungen des bmvit und der gesamten Bundesregierung, welche auch durch eine Vielzahl an Maßnahmen unterstützt wird. Nicht zuletzt aufgrund gezielter Förderungen des bmvit (z.B. Anschlussbahnen, GWL Güterverkehr) konnte in Österreich ein europäischer Spitzenwert im Modal Split Schiene/Straße erreicht werden.
Durch die Absenkung des Infrastrukturbenützungsentgelts (IBE) um rund 17% mit Wirksamkeit vom 12. Dezember 2010 wurde der Schienengüterverkehr für alle Güterbahnunternehmen entlastet. Das bmvit hat der von der ÖBB-Infrastruktur AG vorgeschlagenen Senkung des Infrastrukturbenützungsentgelts im Güterverkehr zugestimmt, um im Sinn des verkehrspolitischen Ziels der Verlagerung des Güterverkehr den Schienengüterverkehr durch eine Entlastung auf der Kostenseite anzukurbeln.
Die Verträge über die Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Kombinierten Verkehr sowie im Gefahrgutverkehr, die mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (Privatbahnen und der Rail Cargo Austria AG) abgeschlossen werden, regeln die Bestellungen für Beförderungen im Kombinierten Verkehr sowie für Beförderungen von gefährlichen und umweltgefährdenden Gütern. Im Sinne der Zielsetzungen einer höchstmöglichen Verkehrsverlagerung und Transparenz wird die Höhe der Abgeltungen auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen festgelegt. Alle Details zu den GWL-Zahlungen können Sie den jeweiligen GWL-Berichten entnehmen, die jährlich vom bmvit an den Nationalrat übermittelt werden.
Parallel dazu wird die Schieneninfrastruktur massiv ausgebaut. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Regierungsbeschluss vom 1. Februar 2011 zur Bahninfrastrukturoffensive verweisen, der eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält und eindeutig die verkehrspolitische Zielsetzung zur Attraktivierung des Verkehrsträgers Schiene belegt.
Dabei werden die großen Achsen und das wichtige Bestandsnetz u.a. für mehr Kapazität und Wirtschaftlichkeit im Güterverkehr ausgebaut und erhalten und wichtige Güterterminals wie Wolfurth, Wörgl, Wels und Wien-Inzersdorf aus- bzw. neugebaut. Weiters werden Unternehmen gefördert, die Anschlussbahnen für die direkte Warenverladung im eigenen Werk auf die Schiene ausbauen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Wie haben sich die Fixkosten der ÖBB in den letzten Jahren entwickelt?
Ø Was haben Sie bisher unternommen, um dringend notwendige Einsparungen bei den diversen Fixkostenbereichen vorzunehmen?
Ich habe in meiner Funktion als Eigentümervertreterin den ÖBB klare Zielvorgaben zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gemacht. Die dazu notwendigen, konkreten Maßnahmen sind Aufgabe des Managements des ÖBB-Konzerns. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.
Zu Frage 10:
Ø Wie haben sich die Einnahmen durch das Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Die Einnahmen für den Zeitraum 2006 bis 2010 aus dem Infrastrukturbenützungsentgelt (Gesamteinnahmen für Güter- und Personenverkehr aus dem Infrastrukturbenützungsentgelt für die Trasse einschließlich Dienstzüge, sowie die Leistungsentgelte für Station, Anlage und Verschub) betrugen in Summe:
2006: rund 401 Mio. Euro
2007: rund 418 Mio. Euro
2008: rund 439 Mio. Euro
2009: rund 422 Mio. Euro
2010: rund 464 Mio. Euro
Zu den Fragen 14 und 15:
Ø Welche Aktivitäten wurden/werden gesetzt, um das Vertrauen der Kunden in die Zuverlässigkeit der RCA AG wieder herzustellen?
Ø In den vergangenen Monaten wurden von der ÖBB Holding vor allem in Tageszeitungen umfangreiche PR-Inserate geschalten, deren Inhalte den aktuellen Entwicklungen innerhalb der ÖBB keinesfalls entsprechen. Wie hoch sind die Kosten dieser umfangreichen Kampagne?
Die in diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fallen nicht in meine Ingerenz. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.